REUTLINGEN. Unterliegen Stadt und Land am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dann gilt im schlimmsten Fall ein »Verkehrsverbot« von Euro-5-Dieselfahrzeugen und schlechter in der gesamten »Umweltzone«. Sie reicht von Eningen bis Mittelstadt und von Gönningen bis Reicheneck. »Verkehrsverbot« heißt, dass die betroffenen Fahrzeughalter hier nicht mehr durchfahren dürfen. Und nicht nur das: selbst parken ist dann verboten. Betroffen wären im Landkreis Reutlingen 33 700 Fahrzeuge – 56 Prozent aller im Kreis zugelassenen Diesel-PKW und 19 Prozent aller im Kreis zugelassenen Autos insgesamt. Also müsste jeder fünfte Fahrzeughalter entweder das Autofahren einstellen oder sein Auto gegen ein neues umtauschen, selbst wenn das alte noch tadellos fährt.
Den schlechtesten aller Fälle angenommen, lässt der aktuelle Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums kaum Spielraum für Interpretationen. Ein streckenbezogenes Fahrverbot wird ausgeschlossen, weil die »Ost-West-Trasse« als Ausweichstrecke überlastet wäre.
Einer der schärfsten Kritiker, Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schwager aus Pfullingen, sagt: »Die Zone wurde geplant, ohne die entstehenden Schäden für die Bevölkerung zu beachten.« Für fast alle Geschädigten ändere sich die Umgebungsluft mit dieser Sperrzone überhaupt nicht. (GEA)