REUTLINGEN. Bei den aktuell hohen Temperaturen trocknen die Vegetation und die obere Bodenschicht im Wald rasch aus. Das bedeutet für Waldbesitzer und Waldbesucher, dass sie größte Vorsicht walten lassen müssen. Ein kleiner Funkenflug kann genügen, um dürres Gras, Laub oder trockenes Holz in der Umgebung zu entzünden. Im Landkreis Reutlingen besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit in Verbindung mit den ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit und auf absehbare Zeit eine hohe Waldbrandgefahr.
Gefahr geht vor allem von lichten Bereichen entlang von Straßen und Wegen sowie an Grillstellen und Waldparkplätzen aus. Daher ist das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich (100 Meter Abstand) ab Freitag, 23. Juni, bis auf Weiteres nicht erlaubt. Das Verbot gilt auch für sämtliche Feuer- und Grillstellen in den oben genannten Gefährdungsbereichen. Dies gilt auch ohne Kennzeichnung der einzelnen Feuerstellen.
Das Kreisforstamt wirbt um das Verständnis und die Mithilfe der Waldbesucher, damit Waldbrände im Landkreis Reutlingen verhindert werden können. In diesem Zusammenhang weist das Kreisforstamt vorsorglich darauf hin, dass offenes Feuer und Rauchen im Wald grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten ist. Das Kreisforstamt wird die Situation wöchentlich prüfen und die Sperrung der Feuer- und Grillstellen aufheben, sobald sich die Gefahr von Waldbränden reduziert hat. (pm)