Folgendes gilt es zu beachten: größeres Material, wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, muss mit Naturschnur gebündelt werden. Ein Bündel darf nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen und höchstens 1,5 Meter lang sein. Äste und Baumholz dürfen höchstens 15 Zentimeter Durchmesser haben, dies gilt auch für Wurzeln, die von Erde befreit sein müssen.
Noch vorhandene städtische Jutesäcke mit dem Aufdruck »Grüngut - trocken«, dürfen für kleineres, loses Material, wie Laub, Rasenschnitt, kleine Äste, Heu etc.,verwendet werden. In Papier- oder Plastiksäcken bereitgestellte Gartenabfälle werden nicht mitgenommen. Alternativ kann Laub, Rasenschnitt, Heu etc., sofern unverrottet und ohne Erdanhaftungen, für 3,50 Euro/Kubikmeter auf den städtischen Häckselplätzen abgegeben werden. Die Abgabe ist auf einen Kubikmeter/Anlieferungstag begrenzt.
Das Grüngut muss am Abfuhrtag ab 6 Uhr am Straßenrand sichtbar bereitgestellt werden. Eine Abfuhrmenge von drei Kubikmeter je Grundstück darf nicht überschritten werden. Fragen zur Grüngutabfuhr beantwortet die Abfallberatung der Stadt Reutlingen unter der Telefon-Nummer 07121-303 5050. (pm)