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Aktuell Urteil

Gesamte Reutlinger Altstadt ist jetzt ein Kulturdenkmal

Wenn Bauvorhaben in der Reutlinger Innenstadt unter die Erdoberfläche gehen, muss der Denkmalschutz eingeschaltet werden.

Im farbig markierten Bereich gelten die neuen Regeln des Denkmalschutzes. Die grauen Altstadtflächen sind ausgenommen, weil hier
Im farbig markierten Bereich gelten die neuen Regeln des Denkmalschutzes. Die grauen Altstadtflächen sind ausgenommen, weil hier bereits gegraben wurde. Foto: DENKMALAMT
Im farbig markierten Bereich gelten die neuen Regeln des Denkmalschutzes. Die grauen Altstadtflächen sind ausgenommen, weil hier bereits gegraben wurde.
Foto: DENKMALAMT

REUTLINGEN. Ganz Reutlingen ein Denkmal? Nein, natürlich nicht. Aber das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungsbezirk Stuttgart hat nun »die gesamte Reutlinger Altstadt (…) als Kulturdenkmal nach Paragraf 2 Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg ausgewiesen«, wie es in einer Mitteilungsvorlage für die gestrige Sitzung des gemeinderätlichen Bauausschusses heißt.

»In der Konsequenz bedeutet dies«, so die Mitteilungsvorlage weiter, »dass das Landesamt für Denkmalpflege bei zukünftigen Baumaßnahmen unterhalb der Erdoberfläche beteiligt werden muss und gegebenenfalls Vorgaben zu Erhaltung von archäologischen Befunden oder zur Grabungsbegleitung machen kann.«

Katharinenhof war Prüffall

Wie sich das im konkreten Fall auswirken kann, hat beispielsweise der Bauträger des »Katharinenhofs« erfahren – hier nahmen die (durchaus erfolgreichen) archäologischen Grabungen ein ganzes Jahr in Anspruch. Passanten fragten sich, warum denn auf der Baustelle nichts vorwärtsgehe, und die Verkaufsaktivitäten liefen bis zum Abschluss der Arbeiten gedrosselt. »Wir hatten das Gelände als Prüffall bereits auf dem Schirm«, erläutert Markus Ruopp, Abteilungsleiter beim Bürgerbüro Bauen, weshalb der Bauträger wusste, worauf er sich einließ.

Es gebe noch mehr Grundstücke, die bisher schon als Verdachtsfall gehandelt würden. Nun jedoch sei durch die Ausweisung der gesamten Altstadt als archäologisches Kulturdenkmal klar, dass praktisch immer ein Prüffall besteht, wenn ein Bauvorhaben in die Tiefe geht.

Einzelne Gebäude denkmalgeschützt

Außer dort, wo in der Vergangenheit bereits gegraben und zum Beispiel eine Tiefgarage gebaut wurde: Hier ist von »tiefgreifend gestörten Flächen« die Rede. Sie sind im obigen Lageplan grau markiert. Und es gehe, so Ruopp, nur um Bauarbeiten unter der Erdoberfläche. Zwar seien in der Altstadt einzelne Gebäude denkmalgeschützt, darüber hinaus ändere sich jedoch durch die Erhebung zum Naturdenkmal bei oberirdischen Bauvorhaben nichts.

Ausschlaggebend für die »Unterschutzstellung« der Altstadt sei gewesen, dass in den vergangenen Jahren archäologische Funde gezeigt hätten, »dass flächendeckend mit einer guten Erhaltung archäologischer Befunde zu rechnen ist«. Auch wenn Bauherren unter Umständen mehr Zeit und Geld investieren müssten – grundsätzlich sehe er die Entscheidung des Landesdenkmalamts positiv, so Ruopp, schließlich dokumentiere sie ja einen vorhandenen Wert. (GEA)