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Geld zurück für Naldo-Kunden

Land ersetzt Kosten bei Schülermonatskarten. Schülern, die ihre Naldo-Monatskarte für März behalten haben, wird die Rate für die Monatskarte April nicht abgebucht.

Ein Naldo-Bus. Foto: Gerlinde Trinkhaus
Ein Naldo-Bus.
Foto: Gerlinde Trinkhaus

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Das Land Baden-Württemberg ersetzt Eltern im April Beiträge bei Schülermonatskarten und Schülern im Abo 25. Dank dieser erneuten Finanzierung durch das Land erstattet der Verkehrsverbund Elternbeiträge bei Schülermonatskarten im »Schülerlistenverfahren«.

Für alle Schüler, die ihre Naldo-Monatskarte für März behalten haben, wird die Rate für die Schülermonatskarte des Monats April nicht abgebucht. Wegen der Corona-Pandemie war es einigen Schulen bislang nicht möglich, ihren Schülern bis 10. März 2021 die neuen März-Fahrkarten auszuhändigen. Die geplante Erstattung des Monats April kann in diesen Fällen nur dann erfolgen, wenn die Schüler ihre Fahrkarten bis spätestens 10. März abholen oder die Schule bis dahin schriftlich von den Eltern (etwa per E-Mail) den Auftrag erhält, keine Rückgabe der März-Schülermonatskarte zu veranlassen, teilt der Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau mit.

Für Abos 25, die über die Schule ausgegeben werden oder Schüler mittels Direktversand erhalten, wird die Monatsrate für den Monat April 2021 nicht abgebucht. Das gilt auch für Schüler, die das Abo 25 der Preisstufen 11 und 12 (Stadttarife Tübingen und Rottenburg) über die Stadtwerke Tübingen beziehen.

Die finanzielle Unterstützung des Landes macht es laut Naldo außerdem möglich, dass das Unternehmen allen anderen Abokunden den »bwTreueBonus« weiterreichen kann. Die Details finden sich auf der Naldo-Homepage. Da derzeit weiter unklar ist, wie schnell der Präsenzunterricht an den Schulen wieder aufgenommen werden kann, hat der Verkehrsverbund für Naldo-Schülermonatskarten im »Schülerlistenverfahren« die Rückgabefrist für den Monat März verlängert. Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis sollten laut Naldo beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die »Bonusregelung« der Schulwegkostenträger, sodass dann zumindest der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde. Generell gilt: Einmal zurückgegebene Fahrkarten werden nicht erneut ausgegeben.

Zudem können im März montags Schüler bis 10 Uhr auch ohne Schülermonatskarte mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Es sei davon auszugehen, dass pandemiebedingt nicht alle von ihrer Schule rechtzeitig die Monatskarte für März erhalten haben. »Mit dieser Kulanzregelung können sie vormittags unbesorgt zur Schule fahren und dort die Schülermonatskarten in Empfang nehmen«, heißt es in der Pressemitteilung. (pr)

www.naldo.de/coronavirus