REUTLINGEN. Zum Jahreswechsel haben die meisten gesetzlichen Kassen ihre Beiträge erhöht, gleichzeitig hat der Gesetzgeber durch ein neues Krankenkassenwahlrecht den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung den Weg zum einfacheren Kassenwechsel geebnet.
Wer wechseln möchte, muss künftig bei seiner alten Kasse nicht mehr kündigen; eine Mitgliedschaftserklärung bei der neuen gesetzlichen Krankenversicherung reicht aus. Die Abwicklung läuft dann über das neu entwickelte Krankenkassenmeldeverfahren.
Auch bei Privatversicherungen wandeln sich Beiträge und Tarife. Da lohnt sich also ein »Kassensturz« in Sachen Krankenversicherung: Wie viel kostet mich die Erhöhung der Beiträge konkret? Was muss ich bei einem Kassenwechsel noch beachten? Ab welchem Einkommen kann ich mich privat versichern?
Diese und weitere Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beantworten Michael Hallabrin, AOK-Geschäftsbereichsleiter Markt, und Markus Langanki, Krankenversicherungsspezialist der Allianz.
Für Selbstständige und Unternehmen stellen sich andere Fragen: Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld aus? Wie sehen die vereinfachten Stundungsregelungen aus? Was ist beim Arbeitsentgelt während einer Quarantäne zu beachten?
Antworten zu diesem Themenkomplex gibt Hermann Butz, AOK-Geschäftsbereichsleiter Versorgungs- und Beitragsmanagement, ebenfalls im Rahmen der Telefonaktion. Die den jeweiligen Experten zugeordneten Rufnummern werden am Aktionstag veröffentlicht. (pr/GEA)