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GEA-Telefonaktion: Experten beantworten Fragen zur Krankenversicherung

Neues zur Krankenversicherung. Experten stehen am Mittwoch, 13. Januar, Rede und Antwort

Seit Anfang des Jahres gibt es ein neues, vereinfachtes Krankenkassenwahlrecht. FOTO: ADOBE STOCK
Seit Anfang des Jahres gibt es ein neues, vereinfachtes Krankenkassenwahlrecht. FOTO: ADOBE STOCK
Seit Anfang des Jahres gibt es ein neues, vereinfachtes Krankenkassenwahlrecht. FOTO: ADOBE STOCK

REUTLINGEN. Ein neues Jahr beginnen viele Menschen mit guten Vorsätzen: Gesünder essen, mehr Bewegung, Geld sparen. Dabei sollte im Bereich des Finanziellen einiges aus dem Vorjahr auf den Prüfstand kommen.

Handyverträge, Stromanbieter, Versicherungen – und auch die Krankenversicherung. Im Bereich der Krankenversicherungen haben zum Jahreswechsel die meisten gesetzlichen Kassen ihre Beiträge erhöht, nachdem der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 durch Gesundheitsminister Jens Spahn um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent angehoben wurde.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber durch ein neues Krankenkassenwahlrecht den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung den Weg zum einfacheren Kassenwechsel geebnet. Wer wechseln möchte, muss künftig bei seiner alten Kasse nicht mehr kündigen; eine Mitgliedschaftserklärung bei der neuen gesetzlichen Krankenversicherung reicht aus. Die Abwicklung läuft dann über das neu entwickelte Krankenkassenmeldeverfahren.

Auch bei Privatversicherungen wandeln sich Beiträge und Tarife. Da lohnt sich also ein »Kassensturz« in Sachen Krankenversicherung: Wie viel kostet mich die Erhöhung der Beiträge konkret? Was muss ich bei einem Kassenwechsel noch beachten? Ab welchem Einkommen kann ich mich privat versichern? Diese und weitere Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beantworten Michael Hallabrin, AOK-Geschäftsbereichsleiter Markt, und Markus Langanki, Krankenversicherungsspezialist der Allianz, in einer Telefonaktion des Reutlinger General-Anzeigers am kommenden Mittwoch, 13. Januar, von 17 bis 18.30 Uhr.

Für Selbstständige und Unternehmen stellen sich andere Fragen: Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld aus? Wie sehen die vereinfachten Stundungsregelungen aus? Was ist beim Arbeitsentgelt während einer Quarantäne zu beachten? Antworten zu diesem Themenkomplex gibt Hermann Butz, AOK-Geschäftsbereichsleiter Versorgungs- und Beitragsmanagement, ebenfalls im Rahmen der Telefonaktion. Die den jeweiligen Experten zugordneten Rufnummern werden am Aktionstag veröffentlicht. (pr/GEA)