REUTLINGEN. Der Prozess gegen einen jungen Mann und eine Studentin, die im September 2019 ein illegales Autorennen auf der Rommelsbacherstraße in Reutlingen gefahren sein sollen, endete an diesem Montag mit je einem Freispruch. In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin des Reutlinger Amtsgerichts aus, dass weder eine Absprache der beiden Beschuldigten zu einem Kraftfahrzeugrennen nachgewiesen werden konnte, noch Beweise dargelegt wurden, dass die beiden eine höchstmögliche Geschwindigkeit mit ihrem Auto erzielen wollten - das jedoch sei eine der Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen Paragraph 315d I Nr.2 im Strafgesetzbuch. Dieser stellt die Teilnahmen an illegalen Autorennen unter Strafe.
Die Beamten, die die Angeklagten am Tattag einer Kontrolle unterzogen hatten und nun vor Gericht geladen waren, zeigten sich enttäuscht. Insbesondere die scharfen Nachfragen des vom Gericht geladenen Sachverständigen störten sie. »Auf der einen Seite sollen wir aufpassen, dass keine schlimmen Unfälle passieren. Auf der anderen Seite werden wir gefragt, ob das Tacho kaputt war«, sagte einer der Polizeibeamten bei der Verhandlung. Die Richterin verstand seine Sorge – doch urteilte anders: »Wir müssen sichern, ob der Tatbestand vorliegt – und wenn die Beweise nicht gesichert sind, dann können wir das nicht«, sprach sie das Urteil. Am Ende stand ein Freispruch für beide der Fahrer: Zwei Verkehrsraudis nebeneinander sind eben nicht immer gleich Rennfahrer. (GEA)