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Aktuell Amtsgericht

Beim Dienst in Reutlingen: Sexuelle Belästigung in Hilfsorganisation?

Ein Mann soll in Reutlingen eine Kameradin beim Dienst in einer Hilfsorganisation unsittlich berührt haben. Der Angeklagte bestreitet beim Prozess vor dem Amtsgericht Reutlingen die Tat.

Justitia an der Fassade des Amtsgerichts Reutlingen.
Justitia an der Fassade des Amtsgerichts Reutlingen. Foto: Stephan Zenke
Justitia an der Fassade des Amtsgerichts Reutlingen.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Ausgerechnet in einer Hilfsorganisation soll ein Mann seine Kameradin beim Dienst unsittlich berührt haben. Nach offenbar von mehreren Frauen geäußerten Vorwürfen der sexuellen Belästigung oder sexistischen Ansprache gegen diesen Menschen hat die Organisation von sich aus den Fall zur Anzeige gebracht. Jetzt beschäftigt der Fall das Amtsgericht Reutlingen. Zwei angesetzte Verhandlungstage dokumentieren, wie ernst Amtsrichter Sierk Hamann den Fall nimmt. Denn es steht schon am ersten Verhandlungstag Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte bestreitet die Tat energisch.

Zur Last gelegt wird dem Angeklagten, einem erwachsenen Mann in oranger Jacke mit Leuchtstreifen auf der Anklagebank, im vergangenen Jahr bei einem Dienstabend in Reutlingen gegenüber einer deutlich jüngeren Kameradin körperlich übergriffig geworden zu sein. Als Vertreterin der Staatsanwaltschaft beschreibt Evelyn Schiller die Vorwürfe.

Im Rahmen einer Übung auf dem Gelände der Organisation habe der Mann nicht nur wie versprochen das Rückenschild der Frau auf ihrer Jacke wieder angebracht, sondern dann von hinten »mit beiden Händen an ihre Brüste gefasst«. Dabei habe er sinngemäß gesagt, er könne »auch vorne alles in Ordnung bringen«. Richter Hamann gibt dem Mann direkt Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. »Das ist eine Lüge der Frau. Ich habe sie nie unsittlich berührt«, betont der Angeklagte.

Die Frage Hamanns »warum die Frau Blödsinn erzählen sollte«, beantwortet der Mann mit den drei Worten »sie übertreibt gerne«. Woraufhin der Richter darauf hinweist, laut Aktenlage hätten sich »mehrere Frauen über Situationen« geäußert. Im Rahmen der Beweisaufnahme äußert sich eine Führungskraft der Hilfsorganisation zum vermeintlichen Zwischenfall, obschon er kein Augenzeuge gewesen sei. Der Angeklagte habe sich bei ihm »über Mobbing beschwert«.

Es habe »von verschiedenen Damen den Vorwurf der sexuellen Belästigung gegeben«. Im nunmehr verhandelten Fall hätte das vermeintliche Opfer ihm gegenüber »gesagt, dass sie unsittlich berührt worden ist«. Der mehrfach beschuldigte Mann sei daraufhin aus dem Dienst entlassen worden. Außerdem wurde Anzeige gestellt, was Hamann als lobenswert bezeichnet. Andernorts würden möglicherweise solche Fälle aus falsch verstandener Kameradschaft unter den Teppich gekehrt.

Das genaue Gegenteil ist hier der Fall, wie der örtliche Leiter der Organisation im Zeugenstand deutlich macht. Er berichtet von »gewissen Unstimmigkeiten mit Helferinnen«, seinem »Gespräch mit elf Damen«. Die Kameradin habe ihm erzählt, es habe »Berührungen an der Brust« gegeben. Den Angeklagten kenne er schon lange, sagt der Zeuge, »er ist zuverlässig, erledigt seine Sachen«.

Als dritte Person bittet Hamann jene junge Frau um ihre Aussage, die laut Anklageschrift sexuell belästigt worden ist. »Er ist unter den Armen an meine Brust gegangen«, berichtet die Dame sachlich nüchtern. »Unangenehm« sei ihr das gewesen. Sie habe sich »belästigt und unwohl« geführt, »und wütend«. Dennoch wollte sie selbst keine Strafanzeige stellen - was dann die Hilfsorganisation getan hat.

Im Gerichtssaal

Richter: Sierk Hamann. Staatsanwaltschaft: Evelyn Schiller. Verteidiger: Kay in der Stroth.

Weitere Zeugen aus der Hilfsorganisation bestätigen im Wesentlichen die Version der Staatsanwaltschaft. Eine Polizeikommissarin berichtet davon, insgesamt seien neun Frauen bei ihr gewesen, »die sich über ungewollte Berührungen oder sexualisierte Sprüche beklagten«. Der Angeklagte und sein Verteidiger Kay in der Stroth hören sich das alles mit sichtbarem Unbehagen an. Der Anwalt stellt schließlich mehrere Beweisanträge, mit denen er die Glaubwürdigkeit der vermeintlich Geschädigten sowie der Zeugen beleuchten will. Damit dürfte der zweite Verhandlungstag am Mittwoch, 18. Dezember, weitere Klarheit über den Fall bringen. Die Verhandlung soll um 13.30 Uhr beginnen. (GEA)