Logo
Aktuell IG Bau

Folge der Pandemie: 2.000 Minijobs im Landkreis Reutlingen weggefallen

Die Minijobs sind sehr krisenanfällig: Das hat sich in der Pandemie gezeigt.

Seit 2003 dürfen Minijobs auch als Nebenjob ausgeübt werden. Foto: Stefan Sauer
Minijobs fallen insbesondere in Krisenzeiten weg. Foto: Stefan Sauer
Minijobs fallen insbesondere in Krisenzeiten weg.
Foto: Stefan Sauer

KREIS REUTLINGEN. Wenn der Minijob zur Falle wird: Im Landkreis Reutlingen sind im vergangenen Jahr ungefähr 2 000 geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse weggefallen. Innerhalb von zwölf Monaten sank ihre Zahl um sechs Prozent auf zuletzt 29 400, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt. Die IG Bau beruft sich hierbei auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

»Der Rückgang zeigt, dass Minijobs alles andere als krisenfest sind. In unsicheren Zeiten kürzen Firmen zuerst bei den 450-Euro-Kräften, die allerdings weder Anspruch auf das Kurzarbeiter- noch auf das Arbeitslosengeld haben«, kritisiert Andreas Harnack. Der Regionalleiter der IG Bau Baden-Württemberg fordert, Lehren aus der Pandemie zu ziehen und Betroffene besser zu schützen. Minijobs müssten ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig werden.

Prekäre Arbeitsverhältnisse

In der Gebäudereinigung seien prekäre Arbeitsverhältnisse besonders stark verbreitet und würden insbesondere für Frauen zum Armutsrisiko. Laut Arbeitsagentur zählten die Reinigungsfirmen im Kreis Reutlingen Ende vergangenen Jahres rund 790 Beschäftigte, die einen Minijob als alleiniges Einkommen haben. Das sind 34 Prozent aller Erwerbstätigen in der Branche. Die IG Bau rät allen Beschäftigten, die während der Pandemie ihren Minijob verloren haben oder dessen Verlust befürchten, Hilfe bei der Gewerkschaft zu suchen.

»Die Politik setzt mit den abgabenfreien Minijobs schon seit Jahren falsche Anreize. Die Coronakrise hat klargemacht, dass diese Stellen eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse sind. Es ist höchste Zeit, die Sozialversicherungsfreiheit für 450-Euro-Jobs abzuschaffen«, so Harnack. Nur wenn für die Beschäftigten künftig Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt würden, könnten sie wirksam geschützt werden. Die nächste Bundesregierung müsse das Thema dringend anpacken. Die von der Union geforderte Anhebung der Verdienstgrenze auf 550 Euro sei hingegen der falsche Weg. (pm)