Logo
Aktuell Mobilität

Fahrradmitnahme im Reutlinger Nahverkehr? Diese Regeln gelten ab Mai

Fahrrad, Bus, Nahverkehr, Reutlingen
Ab Mai gelten für die Fahrradmitnahme im Reutlinger Nahverkehr neue Regelungen. Foto: RSV
Ab Mai gelten für die Fahrradmitnahme im Reutlinger Nahverkehr neue Regelungen.
Foto: RSV

REUTLINGEN Ab 1. Mai 2022 vereinfacht die Reutlinger Stadtverkehrsgesellschaft die Regelungen rund um die Fahrradmitnahme in ihren Bussen. Das teilte die RSV nun mit.

Bisher musste demnach für die Mitnahme vor 20 Uhr ein Fahrschein für das Fahrrad gelöst werden. Im Schnellbus eXpresso war die Mitnahme von Fahrrädern hingegen ganztägig kostenfrei möglich.

Ab Mai entfällt auf allen Linien die Pflicht, einen Fahrschein zu lösen. Sprich: Fahrräder dürfen kostenfrei befördert werden. Um ein geregeltes Miteinander im Bus zu gewährleisten, müssen jedoch einige Regeln beachtet werden: In Standard- und Gelenkbussen dürfen maximal zwei Fahrräder je Sondernutzungsfläche befördert werden, in Kleinbussen darf maximal ein Fahrrad mitgenommen werden.

Für alle Busarten und Abstellflächen gilt bei gleichzeitigem Zustieg der Vorrang von Kinderwagen, Rollstühlen oder mitnahmetauglichen E-Scootern für Menschen mit Behinderungen.

Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall

Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinderwagen, Fahrgäste im Rollstuhl, E-Scooter und Fahrräder nicht im gleichen Mehrzweckabteil befördert werden. Das Fahrpersonal entscheidet weiterhin im Einzelfall, ob Fahrräder zur Mitnahme zugelassen werden.

Für alle Stadtbuslinien und für den Schnellbus eXpresso gilt von Montag bis Freitag eine Sperrzeit von 7:00 bis10:00 Uhr. In der Sperrzeit ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht gestattet. (pm)