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Ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht Reutlingen ernannt

Ernennung von ehrenamtlichen Richtern beim Sozialgericht Reutlingen. Mindestalter liegt bei 25 Jahren

Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother mit den neu ernannten ehrenamtlichen Richtern. Foto: Gericht
Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother mit den neu ernannten ehrenamtlichen Richtern. Foto: Gericht
Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother mit den neu ernannten ehrenamtlichen Richtern. Foto: Gericht

REUTLINGEN. Der Präsident des Sozialgerichts Reutlingen Martin Rother hat vier Frauen und elf Männer zu neuen ehrenamtlichen Richtern ernannt. Die elf Kammern des Sozialgerichts Reutlingen entscheiden in der Besetzung von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Die Ernennung zum ehrenamtlichen Richter erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten, die zum Beispiel von Gewerkschaften, Interessenvertretungen behinderter Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern und Landkreisen erstellt und beim Sozialgericht eingereicht werden. Das Mindestalter für dieses Amt liegt bei 25 Jahren. Die ehrenamtlichen Richter, die keine Juristen sein müssen, repräsentieren das bürgerliche Element in der Rechtsprechung. Das Zusammenwirken von Berufs- und ehrenamtlichen Richtern hat auch und besonders in der Sozialgerichtsbarkeit einen hohen Stellenwert. Derzeit sind beim Sozialgericht Reutlingen über 170 ehrenamtliche Richter tätig.

Nach der Übergabe der Ernennungsurkunden informierte Martin Rother die neu Ernannten über die Grundzüge des Verwaltungs- und des sozialgerichtlichen Verfahrens. Amtsinspektorin Christel Lutz-Barth erläuterte die Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. (eg)