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DUH-Chef fordert Hardware-Nachrüstung aller Betrugs-Pkw in Reutlingen

Jürgen Resch, einer der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. FOTO: DPA
Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Foto: dpa
Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Foto: dpa

MANNHEIM/BERLIN. Im Klageverfahren zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Baden-Württemberg für die saubere Luft in Reutlingen liegt die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vor. Darin stellt das Gericht klar, dass der Grenzwert Stickstoffdioxid nicht erst in 2020, sondern schnellstmöglich einzuhalten ist. Dafür erachtet das Gericht die Umsetzung von Fahrverboten für Diesel-Pkw unterhalb der Euro-Norm 5 noch in 2019 für zwingend erforderlich. Zudem bestätigt der VGH, dass die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) keine Auswirkungen auf die Frage der Einhaltung des EU-weit verbindlichen Grenzwerts von 40 μg NO2/m3 hat.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sieht in der Urteilsbegründung »eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im März den Eindruck erwecken wollte, dass damit Einfahrbeschränkungen für schmutzige Diesel-Fahrzeuge nicht mehr notwendig seien«. Erneut habe ein Obergericht den für den Gesundheitsschutz verantwortlichen Regierungspolitikern auferlegt, sofort für saubere Luft in den Städten zu sorgen. »Die nun auch in Reutlingen angeordneten Diesel-Fahrverbote werden nur aufgrund des jahrelangen Betrugs des Dieselkartells der Automobilhersteller und eines politischen Versagens in der Luftreinhaltepolitik nötig«, sagt Resch und ergänzt: »Unter den giftigen Dieselabgasen leidende Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte profitieren von dem klaren Urteil und können hoffentlich bald in Reutlingen saubere Luft einatmen.« Außerdem forderte er gerade im grün-schwarz regierten Ländle eine wirkliche Verkehrswende. Als ersten Schritt müssten alle Betrugs-Pkw, die in Reutlingen einfahren einer Hardware-Nachrüstung unterzogen werden. So könne auch die Mobilität der betroffenen Autofahrer bewahrt werden.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagte zum Urteil: »Das Urteil hat Grundsatzcharakter. Dies betrifft insbesondere die durch den Bundestag verabschiedete Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Eine Bundesregierung, die den Eindruck hervorruft, dadurch ändere sich etwas an der Rechtslage, führt die Menschen bewusst in die Irre.«