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Das passiert, wenn der Kreis Reutlingen eine Inzidenz über 100 hat

Symbolbild »Coronavirus - Test«
Proben für Corona-Tests werden für die weitere Untersuchung vorbereitet. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
Proben für Corona-Tests werden für die weitere Untersuchung vorbereitet. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

REUTLINGEN. Die heutige 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Reutlingen liegt laut Landesgesundheitsamt bei 101,4. Bleibt die Inzidenz an drei Tage in Folge bei über 100, wird das Landratsamt dies per Allgemeinverfügung feststellen, damit die Regelungen der sogenannten Notbremse in Kraft treten. 

Gegebenenfalls könnte der Landkreis Reutlingen schon an diesem Sonntag den dritten Tag in Folge über einem Inzidenzwert von 100 liegen, teilt das Landratsamt mit. In diesem Fall müsste die Allgemeinverfügung am Sonntagabend bekannt gegeben werden. Die Regelungen würden dann automatisch am zweiten Werktag in Folge in Kraft treten, sprich am Dienstag. Das würde bedeuten:

  • Erweiterte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt plus eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
  • Schließung von Außensportanlagen für den Amateur und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie sanitäre Anlagen dürfen nicht genutzt werden.
  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet anbieten.
  • Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.

Das Landratsamt Reutlingen wird das Infektionsgeschehen genau beobachten und auswerten, heißt es in der Pressemitteilung. Momentan herrsche nach wie vor eine diffuses Infektionsgeschehen im Kreis, was bedeutet, dass keine Ausnahme von der Notbremse möglich wäre. (pm)