REUTLINGEN. Ein Joint in der Reutlinger Pomologie rauchen oder auf der Achalm mit Ausblick auf die Stadt? Das ist seit dem 1. April legal. Aber nicht ohne den einen oder anderen Haken, wie die »Bubatzkarte« veranschaulicht. Die interaktive Karte zeigt, wo »Bubatz«, das als Synonym für Cannabis allgemein oder Joints im Speziellen verwendet wird, laut Gesetz nun erlaubt ist - und wo nicht.
Verboten ist der öffentliche Konsum von Cannabis auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Die »Bubatzkarte« visualisiert diese Verbotszonen mit rot eingefärbten Kreisen auf einer Straßenkarte. Nicht in der Karte dargestellt sind Fußgängerzonen, in denen ebenfalls zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden darf. Dadurch fallen in der Reutlinger Innenstadt schon einige Flächen weg, in denen sich Konsumenten jederzeit einen Joint anzünden dürfen: etwa in der kompletten Wilhelmstraße.
Anders sieht es etwa auf der Achalm aus. Auf und rund um den Reutlinger Hausberg darf überall gekifft werden. Schon jetzt sind vor allem die Wanderparkplätze oben auf dem Scheibengipfel beliebte Treffpunkte von jungen Menschen, um sich dort in warmen Nächten zu treffen und zu feiern. Dass es durchaus unübersichtlich werden kann, nicht aus Versehen in eine Verbotszone zu geraten, zeigt die Lage im Volkspark und der Pomologie - ebenfalls beliebte Aufenthaltsorte im Frühling und Sommer.
Pomologie und Volkspark: Im Großteil der Reutlinger Parks ist der Konsum von Cannabis verboten. SCREENSHOT: bubatzkarte.de/OpenStreetMap
In den beiden Reutlinger Naherholungsgebieten ist der Cannabis-Konsum nur in kleinen Teilstücken erlaubt. In der Pomologie sorgen etwa der Spielplatz, ein Kinderhaus und die Outdoor-Fitnessgeräte dafür, dass nur der südliche Zipfel nicht rot eingefärbt ist. Im Volkspark sind die Nähe zum Johannes-Kepler-Gymnasium, der Freien Georgenschule und ein Spielplatz der Grund dafür, dass auch hier die Fläche stark eingegrenzt ist, auf der Gras geraucht werden darf. Kurios: An der Ecke Frauenstraße/Herderstraße gibt es einen winzigen Bereich, in dem Kiffen erlaubt ist.
Rund um den Reutlinger Hauptbahnhof gibt es keine Cannabis-Verbotszone. SCREENSHOT: bubatzkarte.de/OpenStreetMap
Beim Blick auf Orte, die immer wieder mit dem Thema Cannabis in Verbindung gebracht werden, fällt auf: Während »Bubatz« rund um den Reutlinger Hauptbahnhof und auf dem Listplatz erlaubt ist, liegt der ehemalige Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) komplett in einer Verbotszone. Im benachbarten Bürgerpark müssen Kiffer sehr genau darauf achten, wo sie sich befinden: dort bleibt der Konsum mehrheitlich verboten. Mehr Glück haben Kiffer an der »Zelle«. Das Reutlinger Jugendzentrum liegt in keiner Verbotszone - nur an einem schmalen Streifen entlang des Echazufers bleibt's tabu.
Auch rund um das Reutlinger Jugendzentrum »Kulturschock Zelle« ist Kiffen jetzt erlaubt. SCREENSHOT: bubatzkarte.de/OpenStreetMap
Aber auch außerhalb einer Verbotszone darf man sich nicht jederzeit einen Joint anzünden. Nicht erlaubt ist der Konsum von Cannabis »in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben«, wie es im Gesetzestext heißt. Tabu ist es also, sich einen Joint an einer Bushaltestelle voller Schulkinder anzustecken oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten. In Raucherkneipen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen. Welche Strafen drohen bei Verstößen? Wer kifft, wo Kiffen nicht erlaubt ist, begeht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, riskiert aber empfindliche Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
So ist der Cannabis-Besitz geregelt
Wer 18 und älter ist, darf seit dem 1. April zu Hause bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause - nicht im Kleingarten - dürfen außerdem drei Pflanzen angebaut werden. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden, beispielsweise mit abschließbaren Schränken und Räumen. Wer die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Das kann laut Gesetz allerdings mit bis zu 30.000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Das gilt besonders für die Weitergabe der Droge an Kinder und Jugendliche. (dpa)
Auf die »Bubatzkarte« sollte man sich bei der Suche nach möglichen Kiffer-Plätzen in Reutlingen nicht verlassen. Darauf weist der Macher, ein Softwareentwickler aus Koblenz, selbst hin. Die Interaktive-Karte kann unvollständig sein, schreibt er in einem Hinweis, den jeder eingeblendet bekommt, der seine Webseite besucht: »Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.« (GEA)