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Aktuell Corona-Protest

Bußgeldverfahren einstellen? Reutlingen weist AfD-Forderung zurück

Die AfD fordert die Stadt Reutlingen auf, 500 Bußgeldbescheide gegen Teilnehmer einer nicht genehmigten Corona-Demo zurückzunehmen. Warum das für die Verwaltung nicht infrage kommt.

Polizisten sperren am 18.12.2021 die Reutlinger Lederstraße ab.
Polizisten sperren am 18.12.2021 die Reutlinger Lederstraße ab. Foto: Jürgen Meyer
Polizisten sperren am 18.12.2021 die Reutlinger Lederstraße ab.
Foto: Jürgen Meyer

REUTLINGEN/STUTTGART. Hansjörg Schrade, Vorsitzender der Reutlinger AfD-Gemeinderatsfraktion, fordert die Stadt auf, die etwa 500 Bußgeldbescheide gegen Teilnehmer einer nicht genehmigten Demonstration gegen die Corona-Schutzmaßnahmen am 18. Dezember zurückzunehmen. Er beruft sich auf das Verwaltungsgericht Stuttgart, das im Januar dem Eilantrag eines Bürgers gegen das Verbot von Corona-»Spaziergängen« in Bad Mergentheim stattgegeben und es damit gekippt hat.

Das Gericht hielt das von der Stadt ausgesprochene präventive Verbot von unangemeldeten Versammlungen gegen die Corona-Politik für unrechtmäßig. Die Entscheidung zeige, so Schrade in seiner Pressemitteilung, dass »das Versammlungsrecht als Grundrecht stärker zu beachten ist, als dies in mehreren Städten, unter anderem auch in Reutlingen, der Fall war«.

Reutlinger Stadtverwaltung ist anderer Meinung

In der Stadtverwaltung sieht man das anders. Der Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts lasse sich nicht auf Reutlingen übertragen, teilt die Pressestelle auf GEA-Nachfrage mit. »Wir haben nicht vorbeugend jedwede Demonstration zum Thema Corona verboten, sondern jeweils von einem bestimmten Anmelder konkret mit Zeitpunkt, Thema und Ort angemeldete Versammlungen. Dies geschah aufgrund einer konkreten Gefahreneinschätzung, welche auch nicht aus der Luft gegriffen war«, schreibt das Presseamt.

Wie die zunächst abgemeldete, dann trotzdem durchgeführte und trotz Auflösung fortgesetzte Demonstration am 11. Dezember gezeigt habe, sei der Anmelder nicht bereit gewesen, die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Auflagen einzuhalten. »Außer der Infektionsgefahr entstanden dadurch weitere Gefahren, als sich rund 1 500 Demo-Teilnehmer ohne jegliche Absicherung und in spontanen Richtungswechseln auf den Bundesstraßen im Stadtgebiet bewegten«, heißt es weiter.

Versammlungsverbot in Reutlingen wurde nicht angefochten

Das von Landkreis und Stadt für den fraglichen 18. Dezember 2021 erlassene Versammlungsverbot sei im Gegensatz zu dem in Bad Mergentheim auch nicht angefochten worden. »Wir gehen dennoch davon aus, dass sich das Amtsgericht Reutlingen bei der Prüfung der Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide mit der Tragfähigkeit dieser Verbotsverfügung auseinandersetzen wird«, schreibt die Pressestelle abschließend. (GEA)