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Aktuell Hitze

Brandgefahr: Grill- und Rauchverbot in Wäldern der Kreise Reutlingen und Tübingen

Die Waldbrandgefahr in Reutlingen und Region liegt bei Stufe drei, der Grasland-Feuerindex steigt am Donnerstag auf Stufe vier.
Die Waldbrandgefahr in Reutlingen und der Region ist derzeit hoch. Foto: dpa
Die Waldbrandgefahr in Reutlingen und der Region ist derzeit hoch.
Foto: dpa

REUTLINGEN. Bei den aktuell hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen trocknen Vegetation und obere Bodenschicht im Wald rasch aus. Das Kreisforstamt bittet Waldbesucher daher dringend um Vernunft und Vorsicht.

Dürres Laub, Nadelstreu und abgestorbene Gräser brennen wie Zunder. Mit Blick auf die Wettervorhersagen ist die Waldbrandgefahr auch in den kommenden Tagen sehr hoch. Vor allem lichte Bereiche entlang von Straßen und Wegen sowie an Grillstellen oder Waldparkplätzen sind besonders betroffen. Dort können eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, offenes Feuer oder Funkenflug zu verheerenden Folgen führen. Waldbesucherinnen und -besucher müssen sich daher unbedingt an das gesetzliche Rauchverbot halten, das im Wald von 1. März bis 31. Oktober gilt.

Gesetzlich geregelt ist zudem, dass brennende oder glimmende Gegenstände im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden dürfen.

Waldbesucher müssen darüber hinaus beachten, dass alle Feuerstellen im und am Wald - bis zu einer Entfernung von 100 Meter - ab sofort bis auf Weiteres gesperrt sind. Die Sperrung gilt grundsätzlich, also auch für offiziell eingerichtete Feuerstellen und ohne eigene Kennzeichnung vor Ort. 

Das Landratsamt Tübingen hat eine ähnliche Anordnung erlassen und teilt weiter mit: »Verboten ist außerdem der Umgang mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im und am Wald. Dies gilt für sämtliche öffentlichen und auch privaten Grillplätze und Feuerstellen im Gefährdungsbereich. Die Regelung gilt grundsätzlich; auch wenn vor Ort kein Hinweisschild installiert ist. Verstöße gegen diese Verfügung können geahndet werden. Dem Waldbesuch, der in dieser Hitze eine willkommene Abkühlung sein kann, steht damit ausdrücklich nichts im Wege. Statt Grillgut kann auch ein Picknick mitgenommen werden – mit der eindringlichen Bitte, den Müll wieder mit zu nehmen.«  

Verantwortungsvoller Umgang auch mit der Ressource Wasser

Vergangene Woche hatte die untere Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen aufgrund des derzeitigen Niedrigwassers bereits zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Schutzgut Wasser und dem Lebensraum Fließgewässer aufgerufen. Vermieden werden sollen Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen. (pm)