REUTLINGEN. Den Kommunen steht das Wasser bauplatzmäßig bis zum Hals. Thomas Keck weiß das. Als Geschäftsführer des Mieterbunds kennt sich der künftige Oberbürgermeister mit Wohnraummangel aus. Auch in Reutlingen gibt es zu wenig Wohnungen. »2000 Menschen stehen bei der GWG auf der Warteliste«, sagt Keck. Trotzdem gibt es in den Städten leer stehende Wohnungen und unbebaute Bauplätze.
Während Tübingen schon seit 2016 mit Zwangsmaßnahmen gegen den Leerstand vorgeht, hatten Reutlinger Gebäude- und Grundstücksbesitzer unter Oberbürgermeisterin Barbara Bosch bislang nichts zu befürchten. Wer sein Haus oder seine Wohnung länger als sechs Monate leer stehen lässt, muss in Tübingen mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Jetzt will Palmer auch Eigentümer ungenutzter Baugrundstücke zum Bauen bewegen und sie notfalls sogar enteignen.
Wären diese Zwangsmaßnahmen auch etwas für Reutlingen? »Wenn es offensichtliche Bodenspekulationen gibt, würde ich mich nicht scheuen, über das Instrument der Enteignung nachzudenken«, sagt Thomas Keck auf GEA-Anfrage. Eine Enteignung sei, obwohl es das Gesetz zulasse, allerdings das letzte Mittel. Außerdem gebe es keine Stadt in Baden-Württemberg, die das bisher durchgezogen habe.
Besitzer leer stehender Wohnungen sollen, wenn es nach Keck geht, künftig zur Kasse gebeten werden können. Deshalb werde er sich für das Zweckentfremdungsverbot stark machen. Zwangsmaßnahmen alleine werden die Wohnungskrise allerdings nicht abwenden können, nur abmildern, so Keck weiter. (GEA)