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Baumfällung in Sickenhausen verstößt gegen Auflagen im Bebauungsplan

Der Bauträger des geplanten »Garten-Carré Maier« in Sickenhausen hat den Baumbestands auf dem Areal zwischen Rheingoldstraße und Weilweg gefällt und damit laut Verwaltung gegen die Auflagen im Bebauungsplan verstoßen.

Der Blick aufs Baugelände von der Degerschlachter Straße aus.  FOTO: KÜSTER
Der Blick aufs Baugelände von der Degerschlachter Straße aus. FOTO: KÜSTER
Der Blick aufs Baugelände von der Degerschlachter Straße aus. FOTO: KÜSTER

REUTLINGEN-SICKENHAUSEN. Nach der Baumfällung fragten sich Anwohner, ob auf der Neubaufläche alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Auf GEA-Nachfrage bei der Stadtverwaltung hat ein Mitarbeiter des Reutlinger Baurechtsamts das Baugelände in Augenschein genommen. Und festgestellt, dass der Bauträger mit der Baumfällung tatsächlich gegen die Vorgaben des Bebauungsplans verstoßen habe.

»Es ist bedauerlich, wie das gelaufen ist«, kommentiert Ottmar Hahr, Leiter des Bürgerbüros Bauen, das Vorgehen des Bauträgers. Ob die Firma wegen der Baumfällung mit einem Bußgeld rechnen muss, werde jetzt geprüft. Auf jeden Fall sollsie aufgefordert werden, einen »adäquaten Pflanzplan« vorzulegen.

Auf dem Gelände sollen bis zum kommenden Jahr drei Mehrfamilienhäuser und ein gemischt genutztes Gebäude mit Büros und Wohnungen entstehen. (GEA)