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Aktuell Jahreswechsel

Böllern an Silvester ist in Reutlingen und Tübingen nicht erlaubt

Silvesterraketen sind nicht überall gerne gesehen.

Der Förderverein Magolsheim hat ein professionelles Feuerwerk für das Dorf organisiert.  FOTO: WURSTER
In Reutlingen und Tübingen sind Feuerwerke tabu. Foto: Steffen Wurster
In Reutlingen und Tübingen sind Feuerwerke tabu.
Foto: Steffen Wurster

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele eine Tradition - aber nicht überall erlaubt. Mit einer Allgemeinverfügung schließt sich Reutlingen anderen Städten an, in denen bereits seit einigen Jahren ein kommunales Böllerverbot gilt. In der Reutlinger Altstadt sind Böller und Raketen an Silvester tabu.

Oberbürgermeister Thomas Keck reagiert damit unter anderem auf einen Brand im vergangenen Jahr, wie die Stadt Reutlingen mitteilte: »Wir setzen damit ein klares Zeichen für den Schutz und den Erhalt unserer historischen Altstadt.« Durch den »unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk« hatte nach Angaben der Stadt in der Silvesternacht 2022/2023 ein Haus in einer schmalen Gasse der Altstadt Feuer gefangen und benachbarte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen.

Verbot soll historische Gebäude schützen

Auch in der Tübinger Altstadt haben Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien an Silvester nichts zu suchen, wie eine Stadtsprecherin auf Anfrage mitteilte. Seit dem Jahreswechsel 2009/2010 gelte ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auslöser für das Verbot war - ähnlich wie in Reutlingen - der Brand eines Fachwerkhauses, der einen Millionenschaden verursacht hatte. Verstöße gegen das Verbot können mit

Viele Städte verzichten auf kommunale Verbote

Unabhängig von kommunalen Verboten und Einschränkungen gibt es bundesweite Regeln für das Silvesterfeuerwerk: Laut einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz besteht ein Verbot für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Tankstellen.

Über diese bundesweit geltenden Regeln hinaus sind in Freiburg, Ulm, Mannheim, Heidelberg und Heilbronn keine Verbote geplant. Zwar könne die Gemeinde eine Zone festlegen, in der zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude Feuerwerk verboten werde, teilte eine Freiburger Sprecherin mit. Ein solches Gebiet gebe es in Freiburg aber nicht. Unter anderem der Münsterplatz sei bereits vom bundesrechtlichen Verbot eingeschlossen. »Wie im letzten Jahr appelliert die Stadt aber an Bürgerinnen und Bürger, auf Raketen und Böller zum Jahreswechsel zu verzichten.« (dpa)