REUTLINGEN. Die »temporäre« Spurreduzierung auf der Lederstraße erregt nachhaltig die Gemüter und beschäftigt nun auch hiesige Gerichte. Aus temporär ist seit Mitte März rund um die Uhr geworden. Doch die Akzeptanz der Luftreinhaltemaßnahme ist schlecht, wie städtische Kontrollen ergeben. So waren etwa bei einer Blitzer-Aktion im März über 100 Fahrer geblitzt worden.
Übersehen haben will ein Metzinger die Aufforderung zum Spurwechsel. Ein Bußgeldbescheid flatterte ihm ins Haus: 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Der Metzinger wehrte sich. Weshalb sich Richter Sierk Hamann gestern vor dem Reutlinger Amtsgericht mit dem Fall befassen durfte. Wie wird sichergestellt, dass das Gerät nur Fahrer auf der rechten Fahrspur erfasst? Sein Anwalt hatte seine Verteidigung darauf aufgebaut, dass er die Richtigkeit der Messung in Zweifel zog. Er beantragt die Einstellung des Verfahrens. Eine Verteidigungslinie, die bei Hamann keinerlei Eindruck machte. Er gab dem Einspruch nicht statt.
Der Richter wird sich gleichwohl noch öfter mit Einsprüchen der Geblitzten herumschlagen dürfen. Gebe es doch eine »deutliche Häufung« solcher Verfahren in seinem Referat. (GEA)