GÖNNINGEN/TÜBINGEN. Die Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts sah in der Tat jetzt einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für eine Haftzeit von sechs Jahren ausgesprochen hatte.
Der Tat vorausgegangen waren Spannungen unter den Bewohnern der Asylbewerberunterkunft, die sich über Monate aufgeschaukelt hatten. Am Tattag drehte sich eine der vielen Auseinandersetzungen um angebliche Kaffeeflecken in der Küche. Als das spätere Opfer dann nach dem Streit die Unterkunft verließ, um einzukaufen, verfolgte der Angeklagte den 28-jährigen Gambier. Nach Ansicht des Gerichts wollte er ihn zur Rede stellen.
Bewaffnet hatte sich der Somalier mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern und mit einer Dose Pfefferspray. Auf der Straße griff der 27-Jährige dann den Gambier zuerst mit dem Spray an. Der Versuch, den 28-jährigen Gambier zu töten, sei aber fehlgeschlagen, weil der Angeklagte sein Opfer bei der Verfolgungsjagd um ein Auto herum nicht habe einholen können. Außerdem seien Passanten und Zeugen dazu gekommen und hätten damit den Angreifer daran gehindert, weiterzumachen. (vit)