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Antwort an AfD Reutlingen: Intensivbetten korrekt gemeldet

Krankenhaus
Ein Patient liegt auf einer Intensivstation in einem Zimmer. Foto: Strauch/dpa
Ein Patient liegt auf einer Intensivstation in einem Zimmer.
Foto: Strauch/dpa

REUTLINGEN. Wieso die Kreiskliniken Reutlingen Ende Januar »plötzlich zwei Intensivbetten weniger ans Intensivregister« gemeldet haben, wollte die Kreistagsfraktion der AfD bereits Ende Januar vom Landrat wissen. In seiner Antwort erklärt Dr. Ulrich Fiedler jetzt den Hintergrund.

»Die Reduktion auf 18 gemeldete Intensivbetten (31.1.2022) erfolgte aufgrund des kurzfristigen, krankheitsbedingten Pflegepersonalmangels. Am Montag, 7. Februar, konnten wieder 20 Intensivbetten gemeldet werden«, teilt der Landrat mit. Ebenfalls von der AfD gestellte Fragen nach den Vorerkrankungen der aktuell gemeldeten Covid-Patienten sowie ihrem Hauptwohnsitz beantwortet der Landkreis mit Verweis auf den Schutz der Privatsphäre nicht, »da bei einer so geringen Zahl von Patientinnen und Patienten gegebenenfalls Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich wären«, heißt es in der schriftlichen Antwort, die dem GEA vorliegt.

14,6 Prozent ohne Impfstatus

Beantwortet wurden daneben Fragen nach der Gesamtzahl ungeimpfter Pflegekräfte: »Zum Stand 10.1.2022 waren insgesamt 112 Pflegekräfte (14,6 Prozent) ohne Impfstatus bekannt.« Die Geschäftsführung der Kreiskliniken führe intensive Gespräche mit diesen Menschen, »einige Mitarbeitende befinden sich bereits im Impfaufbau«.

Wissen wollte die AfD-Kreistagsfraktion auch, "wie der Landrat zu Äußerungen des Landrats-Kollegen in Bautzen steht, der sich der Impfpflicht für Pflegekräfte öffentlichkeitswirksam widersetzt hat". Diesbezüglich bezieht Dr. Ulrich Fiedler klar Stellung: "Der Landkreis Bautzen hat … klargestellt, dass die durch den Bundestag beschlossene Impfpflicht durch Landkreise nicht aufgehoben oder ausgesetzt werden kann.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 15. März 2022 im Landkreis Bautzen genauso wie im Landkreis Reutlingen. Die Impfung der Beschäftigten von etwa Kliniken und Pflegeheimen stellt einen wichtigen zusätzlichen Schutz für den vulnerablen Personenkreis in diesen Einrichtungen dar". (zen)