REUTLINGEN. Bei der Neukalkulation kam es, abhängig von den erbrachten Leistungen, sowohl zu Gebührenerhöhungen als auch zu Gebührensenkungen. Einige Gebühren bleiben gleich.
Gründe für die Gebührenanpassung sind sinkende Wertstofferlöse und gestiegene Kosten z.B. für die Behandlung und Verwertung von Abfällen, den Einsatz umweltfreundlicher Technik oder Fahrzeuge, gestiegene Personalkosten - wobei weiterhin ein Kostenüberdeckungsverbot gilt, d.h. nur die tatsächlich entstehenden Kosten werden auf die Gebühren umgelegt. Nachfolgend werden die neuen Abfallgebührensätze erläutert:
Restmüll
Für Haushalte ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung der Restmüllgebühr von 10,7%, wobei die Neukalkulation der Behältergebühren bei den 80l- und 140l-Behältern im Durchschnitt zu geringeren Veränderungen führt als bei den Abfallbehältern mit 240l, 770l und 1.100l Füllraum.
Die Gebührensätze setzen sich aus zwei Gebührenbestandteilen zusammen: Einer immer gleich hohen Grundgebühr in Höhe von 35,70 €, die Kosten abdeckt, die unabhängig von der Menge des zu entsorgenden Abfalls entstehen, z.B. für die Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Christbaumsammlung oder die Abfallberatung, und einem »leistungsabhängigen Betrag«, der durch die gewählte Behältergröße und den gewählten Abfuhrrhythmus bestimmt wird. Jeder Einzelne ist somit weiterhin in der Lage, die Höhe seiner Abfallgebühren durch sein abfallwirtschaftliches Verhalten selbst zu beeinflussen: Durch konsequente Abfallsortierung kann die Gebühr positiv beeinflusst werden!
Bioabfall
In der Vergangenheit wurde nur ein Teil der dem Bioabfall zuzuordnenden Kosten über die Bioabfallgebühr erwirtschaftet. Künftig wird der gesamte Kostenbetrag aus den Bioabfallgebühren finanziert, was für Haushalte zu einer Erhöhung der Bioabfallgebühr von durchschnittlich 20,8% führt.
Häckselplatz
Bisher wurde bei der privaten Anlieferung von Grüngut auf beiden Häckselplätzen eine nicht kostendeckende Gebühr von 2,50 € je Kubikmeter erhoben. Künftig wird diese auf 3,50 € je Kubikmeter erhöht.
Erd- und Bauschuttdeponie Saurer Spitz
Bei der Anlieferung von mineralischen Abfällen auf der Deponie »Saurer Spitz« sind künftig die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die zukünftige Nachsorge in den Benutzungsgebühren mengenbezogen berücksichtigt. Damit ergibt sich eine Gebühr von 9,50 € je Tonne Erdaushub der Einstufung DK 0. Die Erddeponie wird im Laufe des Jahres 2019 ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Weiterhin gebührenfrei sind für Haushalte folgende Entsorgungsdienstleistungen: Die 4-wöchentliche Sammlung von Altpapier, die Elektronikschrottsammlung sowie die Sammlung von Batterien, Akkus und Mobiltelefonen über den städtischen Batteriebeutel. Außerdem gebührenfrei bleiben für Haushalte eine einmal jährlich mögliche Sperrmüllabfuhr bis 5 Kubikmeter, die zweimal jährliche Grüngutabfuhr, die Christbaumsammlung, die Sammlung von Altkleidern über die im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainer und die Schadstoffsammlung.
So informiert die Stadt die Bürger
Ein an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Reutlingen adressiertes Anschreiben, das in den ersten beiden Dezemberwochen mit dem Entsorgungskalender 2019 allen Haushalten zugestellt wird, informiert nochmals separat über die anstehende Gebührenanpassung. Umfangreiche Informationen sind darüber hinaus auf www.tbr-reutlingen.de/gebuehrenanpassung zusammengestellt. Hier werden auch die Veränderungen für Arbeitsstätten aufgezeigt. Für alle weiteren Fragen wurde eine Email eingerichtet: gebuehrenanpassung@reutlingen.de und eine Hotline geschalten: 07121/303-5050. (pm)