MÜNSINGEN. Um die Bedeutung von Sport und Musik in der Gesellschaft und in der Stadt Münsingen zum Ausdruck zu bringen und um die in den Vereinen, Institutionen und Trägern der außerschulischen Jugendbildung geleistete Jugendarbeit zu würdigen, hat der Gemeinderat der Stadt Münsingen schon vor längerer Zeit eine Richtlinie zur Vereinsförderung beschlossen. Darum können sich nun auch wieder Vereine bewerben. Stichtag ist der 30. Juni.
Förderung beantragen können gemeinnützige Münsinger Vereine und anerkannte Träger für Aktivitäten im Bereich des Sports, der Musik, der Brauchtumspflege sowie der außerschulischen Jugendbildung.
Voraussetzung ist, dass sie sich insbesondere um die Jugendförderung bemühen und eine Eigenleistung durch angemessene Mitgliedsbeiträge nachweisen. Diese Förderungsrichtlinie gilt nicht für den kirchlichen Bereich.
Zwei Förderarten
Zwei Arten der Förderung sind vorgesehen: Bei der laufenden Förderung können musische Vereine und Sportvereine mit aktiver und regelmäßiger Jugendarbeit jährlich pauschal 500 Euro erhalten. Bei der einmaligen Förderung werden angefallene Investitionskosten bezuschusst.
Die Anträge können beim Schul-, Kultur- und Sportamt, beim Amt für Ordnung und Soziales bis spätestens 30. Juni eingereicht werden, damit eine Aufnahme für das darauffolgende Haushaltsjahr möglich ist.
Antragsformulare sowie die aktuellen Förderrichtlinien sind auf der Homepage der Stadt Münsingen zu finden. Auskünfte werden auch telefonisch oder per E-Mail erteilt. (pm)
07381 182136