Logo
Aktuell Bestattung

Stadt Münsingen übernimmt Friedhofsverwaltung wieder selbst

Münsingen übernimmt als Kommune wieder die Verwaltung auf den städtischen Friedhöfen und stellt Personal ein. Die Aufgaben hatte sie viele Jahre an ein lokales Bestattungsinstitut vergeben.

Die Stadt Münsingen übernimmt die Friedhofsverwaltung wieder selbst. FOTO: FISCHER
Die Stadt Münsingen übernimmt die Friedhofsverwaltung wieder selbst. FOTO: FISCHER
Die Stadt Münsingen übernimmt die Friedhofsverwaltung wieder selbst. FOTO: FISCHER

MÜNSINGEN. Outsourcing nennt man das Modell, das die Stadt Münsingen vor Jahrzehnten auch für die kommunalen Friedhöfe eingeführt hat. Für die Aufgaben, die bei Beerdigungen zu erledigen sind, hatte die Stadt einen Dienstleistungsvertrag mit der Firma Weible geschlossen. Nun übernimmt sie die Friedhofsverwaltung ab dem kommenden Jahr wieder selbst.

Seit 1984 werden die Aufgaben auf den städtischen Münsinger Friedhöfen und für die Leichenhallen von der Firma Weible übernommen. Doch nun wird sich das nach einem Beschluss des Gemeinderats mit Beginn des kommenden Jahres ändern. Weible hat den Vertrag gekündigt. Vorausgegangen war, dass die Gemeindeprüfanstalt (GPA) Baden-Württemberg die Friedhofskosten und die Wettbewerbsneutralität für andere Bestatter angemahnt hatte. Die mussten sich bisher mit der Firma Weible, die den Bereich Friedhofswesen in Münsingen betreute, ins Vernehmen setzen.

Doch es müsse jedem Bestattungsunternehmen ein konkurrenzloser Zugang gewährt werden. So ist die Stadt dann künftig verantwortlich für alle anfallenden Arbeiten – vom Ausheben der Gräber über die Begleitung der Trauerfeier, Pflege der Friedhöfe bis zur Kontrolle, ob alle Bestimmungen eingehalten werden.

Bei der Stadt wurde zuvor eine Pro- und Contra-Liste erstellt, wobei am Ende die positiven Effekte durch die Umstellung überwiegen. Vor allem sei die Transparenz für die Bürger durch eine einheitliche Koordination und einen Ansprechpartner bei der Stadt größer. Neben der Wettbewerbsneutralität für alle Bestatter fallen außerdem niedrigere Kosten für die Grabherstellung an, weil die Stadt keine Gewinnmarge auf die erbrachten Leistungen draufrechnen darf und sie als Kommune von der Mehrwertsteuer befreit ist, wie Anja Leuze, Schul-, Kultur- und Sportamt, Ordnungsamt, Soziales, erläutert. (GEA)