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Aktuell Verhandlung

Ist das Wort »Schlampe« beleidigend oder nicht?

Ein Mann geriet auf einem Münsinger Markt mit einer Tierschützerin aneinander, weil sie seinen Hund zu grob angefasst haben soll. Das hatte nun ein Nachspiel vor Gericht.

Justitia-Figur
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv
Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/Archiv

MÜNSINGEN. »Wenn ich aufgeregt bin, dann werde ich etwas heftiger«: Mit dieser Selbsteinschätzung hat der 53-Jährige, der sich heute vor dem Münsinger Amtsgericht verantworten musste, offensichtlich recht. Ziemlich heftig ist der Mann zum Beispiel im vergangenen Herbst beim Münsinger Biosphärenmarkt geworden, was ihm ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Nötigung eingebracht hat. Ziel seines Angriffs war eine Frau, die den Mann auf dem Markt wegen der ihrer Ansicht nach arg ruppigen Behandlung seines Hundes zur Rede gestellt hatte.

Den Biosphärenmarkt hatte der Mann in Begleitung seines Vierbeiners Greif besucht, eines offenbar sehr lebhaften Tieres, das noch dazu den Dreh raus hat, sich aus seinem Führgeschirr zu befreien. Diesen Trick versuchte Greif wohl auch mitten im Marktgeschehen, »und da muss man dann eben etwas strenger sein«, beschrieb sein Herrchen die eingeleiteten erzieherischen Maßnahmen.

Was für den Mann selbst anscheinend nur gebotene Konsequenz war, stellte sich einer Marktbesucherin als unnötige Härte dar: Sie stellte den Hundebesitzer zur Rede, was den Mann offenbar in helle Wut versetzte. Als »Tierschutz-Schlampe« beschimpfte er die Frau. Und als sie versuchte, übers Mobiltelefon die Polizei zu rufen, wurde der 53-Jährige handgreiflich und riss ihr den Apparat aus der Hand. Die unschöne Wortwahl und den körperlichen Angriff hat der Beschuldigte in der Gerichtsverhandlung auch gar nicht abgestritten – er hat sie verharmlost. »Schlampe« sei nicht unbedingt eine Beleidigung, meinte er, sondern vielmehr eine »Sachbezeichnung«. Außerdem höre man das Wort auf jedem Schulhof. Die Handgreiflichkeit hat der Mann ebenfalls eingeräumt: »Ich wollte das Handy kaputthauen.«

Weil die Vorwürfe selbst damit gar nicht strittig waren, verzichtete Amtsrichter Joachim Stahl auf die Anhörung der Zeugen und empfahl dem Beschuldigten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen zu beschränken – auf die Höhe der Strafe also. Die lag mit ingesamt 30 Tagessätzen für die beiden Delikte sowieso schon am unteren Limit. Die Höhe der Tagessätze hat Stahl in seinem Urteil allerdings von 40 auf 20 Euro halbiert, was der sehr angespannten wirtschaftlichen Lage des Angeklagten geschuldet war. Zufrieden mit dem Ergebnis war der Mann trotzdem nicht. In der Sache überhaupt beschuldigt worden zu sein, regte ihn vor Gericht noch immer auf. Und die Szene auf dem Biosphärenmarkt sieht er nach wie vor als unzulässige Einmischung: »Das ging die Frau gar nichts an. Es ist mein Hund, mit dem kann ich machen, was ich will.« (GEA)