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Aktuell Gewässerrandstreifen

Sitzplatz am Pfullinger Eierbach muss abgebaut werden

Die Stadt hat die Familie von Frau Hella Knapp aufgefordert, den Sitzplatz am Ufer wieder zu entfernen. Der Grund ist der zu geringe Gewässerrandstreifen.

Dieser Zaun neben dem Sitzplatz auf einem privaten Grundstück am Ufer des Eierbachs sollte eigentlich KInder vor dem Absturz ins
Dieser Zaun neben dem Sitzplatz auf einem privaten Grundstück am Ufer des Eierbachs sollte eigentlich KInder vor dem Absturz ins tief liegende Bachbett hindern. Doch alle baulichen Anlagen dort müssen abgebaut werden. Foto: Petra Schöbel
Dieser Zaun neben dem Sitzplatz auf einem privaten Grundstück am Ufer des Eierbachs sollte eigentlich KInder vor dem Absturz ins tief liegende Bachbett hindern. Doch alle baulichen Anlagen dort müssen abgebaut werden.
Foto: Petra Schöbel

PFULLINGEN. Im Sommer vergangenen Jahres hat Hella Knapp es sehr genossen, an schönen Sommertagen auf ihrem neuen Sitzplatz am Ufer des Eierbachs den Nachmittag zu verbringen. In diesem Jahr bleibt der Seniorin diese Freude verwehrt: Die Stadt hat die Familie aufgefordert, die neue Anlage, die im Gewässerrandstreifen liegt, wieder zu entfernen.

Fünf Meter breit muss innerorts ein Gewässerrandstreifen sein. Er soll frei von aller Bebauung sein, um die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer zu gewährleisten, als Wasserspeicher zu fungieren, im Fall von Starkregen den Wasserabfluss zu sichern und als Puffer zu dienen, damit unerwünschte Stoffe aus »diffusen Quellen« nicht ins Gewässer gelangen. Das ist in § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes (WGH) geregelt.

Als Hella Knapps Schwiegersohn im vergangenen Jahr einen schönen Sitzplatz mit Mäuerle, Zaun und einem kleinen Gewächshaus direkt in Ufernähe anlegte, hat er das sicher nicht präsent gehabt. Erst nach der Gewässerschau, in deren Rahmen die Stadt alle fünf Jahre die Fließgewässer und insbesondere ihre Ufer inspiziert, ist ihm das mitgeteilt worden, verbunden mit der Aufforderung, alle baulichen Anlagen wieder zu entfernen.

Das ärgert Hella Knapp. Gibt es doch in der Nachbarschaft noch mehr Zäune und Gemäuer unmittelbar in Ufernähe. Stadtbaumeister Karl-Jürgen Oehrle macht jedoch deutlich, dass alle Grundstückseigentümer, die im Fünf-Meter-Bereich »Dinge haben, die dort nicht hingehören«, ebenfalls aufgefordert worden seien, den Gewässerrandstreifen wieder freizulegen, damit er seine Funktionen erfüllen kann. (GEA)