PFULLINGEN. Nachdem die Wetterprognosen wärmere Temperaturen versprechen, kann ab Donnerstag, 3. Juni, auch im Schönbergbad Pfullingen wieder geschwommen, geplanscht und relaxt werden, das teilt die Stadtverwaltung mit.
Mit dem seit dem vergangenen Jahr bewährten Hygienekonzept und unter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung können jene Gäste den Badespaß genießen, die über einen vollständigen Impfschutz (14 Tage nach Zweitimpfung) verfügen, einen PCR-Testnachweis, der nicht älter als sechs Monate ist, vorlegen oder einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest haben, der maximal 24 Stunden alt ist (3-G-Regel). Diese Regel gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.
Anerkannt werden ausschließlich Tests mit Bescheinigungen von öffentlichen Teststellen, Arztpraxen, Apotheken, Arbeitgebern, Schulen oder Kindertagesstätten. Ein »Selbsttest« reicht nicht aus. Derzeit ist es möglich, sich in Pfullingen beispielsweise auf den Parkplätzen der Firmen Obi, Kaufland und dm-Markt tagsüber und teilweise auch ohne Voranmeldung kostenlos testen zu lassen. Außerdem bieten die Markt- und Uhland-Apotheke in der Innenstadt kostenlose Schnelltests an. Als Ersatz für das Schnelltestzentrum Schönberghalle und zur Unterstützung der Freibadbesucher bietet die Firma DF Healthy Test UG in Lauf der kommenden Woche auf dem Parkplatz der Pfullinger Hallen ein Testzentrum in Form eines »Drive-In« an.
Der Eintritt wird wie im vergangenen Jahr über Online-Tickets geregelt, die ab Dienstag, 1. Juni, auf der Homepage der Stadt ( www.pfullingen.de/freibad) erworben werden können. Die Bezahlung erfolgt über die gängigen Online-Bezahlverfahren. Im System werden die Kontaktdaten der Besucher hinterlegt und zwecks einer möglichen Infektionsnachverfolgung dort für vier Wochen gespeichert.
Einlass mit QR-Code
In dieser Saison gelten wieder ermäßigte Eintrittspreise. Der Einzeleintritt für Erwachsene beträgt 3 Euro, ermäßigte Personengruppen zahlen 1,50 Euro. Kinder bis vier Jahre haben ebenso freien Eintritt wie Begleitpersonen von Behinderten und Geburtstagskinder (Vorlage Personalausweis). Saisonkarten und Wertkarten mit Rabattierung haben keine Gültigkeit.
Die Badegäste haben pro Tag die Möglichkeit, zwischen zwei Zeitfenstern zu wählen: von Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12 Uhr und von 12 bis 18 Uhr, von Donnerstag bis Sonntag von 9 bis 14 Uhr und von 14 bis 19 Uhr. Beim Überschreiten des gebuchten Ticketzeitraums wird beim Verlassen des Bades eine Nachzahlung von fünf Euro pro Person fällig.
Für einen spontanen Freibadbesuch kann in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 9 Uhr und Donnerstag bis Sonntag von 9 bis 10 Uhr direkt an der Freibadkasse ein Zeitticket gegen Bargeld erworben werden. Voraussetzung ist, dass ein Kundenkonto im Online-Ticketsystem bereits angelegt ist. Somit sind die laut Corona-Verordnung erforderlichen persönlichen Daten beim Ticketerwerb hinterlegt. Hier kann man auch ohne Rabattierung mit dem Guthaben der Wertkarten bezahlen. Für maximal fünf Tage im Voraus ist es möglich, maximal fünf Karten gleichzeitig zu erwerben. Die Einlasskarte besitzt einen QR-Code und kann entweder ausgedruckt oder per Handy-App am Eingang vorgezeigt werden.
Kinder unter zehn Jahren ist der Eintritt nur mit einem Erziehungsberechtigten gestattet. Derzeit ist die Anzahl der Badegäste auf maximal 900 Personen pro Zeitfenster begrenzt. Auf der städtischen Homepage ist im Buchungssystem sichtbar, ob es noch freie Plätze gibt.
Im gesamten Bad gelten die AHA-Regeln. 1,5 Meter Abstand müssen auf der Liegewiese ebenso wie im Wasser eingehalten werden. Im Schwimmerbecken, das 100 Personen gleichzeitig nutzen können, werden die acht Bahnen wieder durch Leinen in drei Bereiche getrennt. Dadurch ist es möglich, sich in einem der abgeteilten Bereiche auch nur im Wasser aufzuhalten. Für die Schwimmer gibt es weiterhin zwei abgetrennte Schwimmbahnen. Durch dieses System ist nur eine Schwimmrichtung möglich. Die Ein- und Ausstiege sind gekennzeichnet.
Im Kinderplanschbereich und das Nicht-Schwimmerbecken dürfen maximal 80 Personen zeitgleich nutzen. Auch die Sprungtürme und Breitwellenrutsche können abwechselnd genutzt werden. Das Beachvolleyballfeld steht zur Verfügung und die Tischtennisplatten sind ebenfalls einsatzbereit.
Es gilt eine Einbahnstraßen-Regelung im Eingangs- und Kassenbereich, in den Toiletten und Umkleiden eine Maskenpflicht. Weitere Informationen gibt’s ab Dienstag online. (em)