PFULLINGEN/KREIS REUTLINGEN. Eine gemütliche Grillrunde in der freien Natur, kann derzeit katastrophale Folgen haben. Aktuell ist die Wiesen- und Waldbrandgefahr in der Region Reutlingen/Tübingen besonders groß. Zwar haben die Niederschläge im Frühjahr laut der Abteilung Forst des Landratsamtes Tübingen überdurchschnittlich gut waren und der Grundwasserspiegel sich dadurch etwas erholen konnte, die vergangenen Wochen waren jedoch erneut durch eine extreme Dürre und hohe Temperaturen geprägt. Laut Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdiensts (DWD) gilt derzeit die zweithöchste Gefahrenstufe (4). Für kommenden Dienstag sagt die DWD-Station in Metzingen sogar »sehr hohe Gefahr« (5) voraus. Nicht viel besser sieht es beim Graslandfeuerindex des DWD aus. Auch hier gilt in der Region von Dienstag an die höchste Gefahrenstufe. Erste Städte in der Regiom ziehen Konsequenzen.
Pfullingen prescht mit Verbot vor
Die Stadtverwaltung in Pfullingen hat ein sofortiges Verbot erlassen, in den Pfullinger Waldgebieten sowie an den öffentlichen Grillstellen ein Feuer zu entzünden. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Landesforstverwaltung habe man diese Entscheidung getroffen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Verbot bleibt so lange, bis sich die Wetterlage entscheidend ändert, teilt die Stadt mit. Ausdrücklich ausgenommen davon ist der privaten Bereich, wie auf der städtischen Homepage gemeldet wurde.
Auch Gütlesbesitzer sind davon nicht berührt, es sei denn, das Gütle befindet sich in einer Nähe von bis zu 100 Metern zum Wald. Dennoch richtet die Stadt an alle Pfullinger den Appell, in trockenen Zeiten wie diesen beim Entzünden von offenem Feuer besondere Vorsicht walten zu lassen. Werden nun auch in anderen Städten in der Region die Grillstellen dichtgemacht?
Reutlingen wartet ab
Die Stadt Reutlingen hält sich in Sachen Schließungen von Grillstellen oder einem Feuerverbot in Wäldern an die Empfehlungen des Kreisforstamtes Reutlingen, teilt ein Sprecher der Stadtverwaltung auf GEA-Anfrage mit. »Von dort haben wir bisher noch keine Empfehlungen erhalten, die Grillstellen zu schließen.« Die Abteilung Forst und Landwirtschaft sei aber im regelmäßigen Kontakt mit dem Kreisforstamt. Ein Feuerverbot an Grillstellen im Kreis und damit auch in der Stadt Reutlingen ist daher noch möglich.
Metzingen plant Feuerverbot an Grillplätzen
In Metzingen ist schon einen Schritt weiter. In Abstimmung mit dem Landkreis plant die Stadt, ein Feuerverbot an Grillplätzen ab kommendem Dienstag auszusprechen, sagt eine Sprecherin der Stadtverwaltung dem GEA. Die Grillplätze sollen dann vom Forstamt entsprechend beschildert werden.
Landratsamt Tübingen mahnt zur Vorsicht
Im engen Austausch ist das Reutlinger Kreisforstamt derzeit auch mit den Kollegen des Landkreises Tübingen. Carsten Hertel, stellvertretender Leiter der Abteilung Forst des Tübinger Landratamts, fände es sowieso besser, wenn die Regelungen und Verbote zumindest landkreisweit einheitlich getroffen werden. »Wenn jede Kommune das selber Regel führt das bei den Bürgern nur zu Verwirrungen«, sagt er dem GEA. Laut ihm ist es gut möglich, dass es im Kreis Tübingen zu Sperrungen von Grillplätzen kommen kann, sollte sich die Lage in den nächsten Tagen weiter verschärfen.
Zunächst einmal warnen die Waldbesitzer und die Förster des Landratsamtes Tübingen lediglich zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Dies gilt laut einer Pressemitteilung besonders für die Erholungssuchenden, die vor allem an den Wochenenden im Schönbuch und im Rammert unterwegs sind. »Wir bitten deshalb um ihre Mithilfe bei der Waldbrandverhütung.«
Es sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Feuermachen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
- Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
- Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Bitte beachten Sie auch die Feuergefährdung im offenen Gelände, beispielsweise durch trockene Gräser und an Feldern.
- Grillkohle-Asche soll erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.
- Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze und stellen ihr Auto nicht auf Wiesen, Grünflächen oder Feldern ab. Die heißen Katalysatoren können dazu führen, dass der Untergrund Feuer fängt.
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, bitte werfen Sie keine Zigaretten aus dem Auto.
- Halten Sie die Zufahrtswege zu den Wäldern frei, das sind wichtige Rettungswege.
- Bitte jeden Waldbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 melden! Wichtig ist eine möglichst genaue Ortsangabe.
Waldbesitzer werden von der Tübinger Abteilung Forst gebeten, auf das Verbrennen von Reisig im Wald zu verzichten, da die Gefahr von Bodenfeuern besteht. Einen gewissen Schutz bietet der artenreiche Mischwald in den hiesigen Wäldern. Großflächige Brände sind dort in der Vergangenheit nicht vorgekommen. Und auch die gute Erschließung der Waldflächen gewährleistet im Ernstfall einen schnellen Zugang für die Feuerwehren, was eine schnelle Brandbekämpfung unterstützt. (GEA/pm)