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Baugenossenschaft Pfullingen widerspricht Kritik

Keine Sonderbehandlung für das Projekt auf dem Grundstück »Achalmblick« im Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach«

Auf diesem Bauplatz im Pfullinger Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« soll das Wohnprojekt »Achalmblick« mit Kindergarten entsteh
Auf diesem Bauplatz im Pfullinger Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« soll das Wohnprojekt »Achalmblick« mit Kindergarten entstehen. Foto: Petra Schöbel
Auf diesem Bauplatz im Pfullinger Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« soll das Wohnprojekt »Achalmblick« mit Kindergarten entstehen.
Foto: Petra Schöbel

PFULLINGEN. Nicht einverstanden ist die Baugenossenschaft Pfullingen mit der Darstellung des Stuckateurs Stephan Ebinger. Dieser hatte in der vergangenen Gemeinderatssitzung Kritik am geplanten Bauprojekt »Achalmblick« im Gewerbegebiet »Hinterer Spielbach« geübt (der GEA berichtete). Dort will die Baugenossenschaft unter anderem Wohnungen und einen Kindergarten realisieren.

Kritisch sieht Ebinger, dass ein reiner Gewerbebauplatz nun in eine kombinierte Bebauung umgewandelt wird. Die dazu nötige Bebauungsplanänderung gelte nur für das von der Baugenossenschaft erworbene Grundstück, nicht für das gesamte Gewerbegebiet. Seiner Ansicht nach gibt es für die Baugenossenschaft Pfullingen und ihr Projekt eine Sonderbehandlung. Auch bemängelt er den Wegfall von Grünflächen.

Dieser Kritik widerspricht die Baugenossenschaft jetzt »mit Nachdruck« in einer Stellungnahme: »Das Grundstück ›Achalmblick‹ wurde uns von privater Seite zum Kauf angeboten und bereits im Frühjahr 2018 erworben. Angedacht ist hier neben einem gewerblich genutzten Teil, Wohnungen und auch eine Kinderbetreuungseinrichtung zu schaffen. Die Möglichkeiten dieser Bebauung wurden frühzeitig mit der Stadt abgeklärt. Was an diesem Projekt nicht richtig sein soll, entzieht sich unserer Kenntnis. Was kann daran falsch sein, in der heutigen Zeit auf einem Grundstück, das seit über 20 Jahren brachliegt, Wohnungen (auch Sozialwohnungen) Kinderbetreuungsgruppen und Gewerbeeinheiten zu schaffen?«

Der Bebauungsplan »Hinterer Spielbach« sei als eingeschränktes Gewerbegebiet am 9. Juli 1999 in Kraft getreten, heißt es weiter. Seither könnte dort gewerblich gebaut werden. Das Grundstück »Achalmblick« sei seit über 20 Jahren weder beplant noch bebaut worden. Das Grundstück sei ein Randgrundstück des ausgewiesenen Gewerbegebietes »Hinterer Spielbach« und grenze wesentlich an das Wohngebiet Achalmstraße.

Kein Interesse bei Gewerbe

Beim Erwerb des Grundstückes habe die Baugenossenschaft zunächst über die Verwirklichung eines eigenen Bauhofes nachgedacht. Hierfür sei das Grundstück aber zu groß und allein für dieses Vorhaben zu teuer gewesen. Um weitere Gewerbeinteressenten für das Grundstück zu finden, sei auch Werbung bei Gewerbeinteressenten gemacht worden. »Alle diese Bemühungen blieben ohne einen Erfolg.« Mit der nun bestehenden Planung werde dem vom Gemeinderat beschlossenen Handlungsprogramm »Wohnen« und der zwischenzeitlich gegebenen Dringlichkeit für weitere Kindergartenplätze Rechnung getragen. »Im Vordergrund blieb aber nach wie vor auch die Berücksichtigung von Gewerbeflächen.«

Thema im Gemeinderat

Die Pläne, die auch dem Gestaltungsausschuss des Gemeinderats vorgestellt worden seien, sehen aktuell folgenden Nutzungsmix vor. Gewerbliche Nutzung (bleibt im Eigentum der Baugenossenschaft Pfullingen): Bauhof mit rund 300 Quadratmetern Fläche, zwei Gewerbeeinheiten mit rund 172 Quadratmetern Fläche; ein Kindergarten mit drei Gruppen mit rund 700 Quadratmetern Fläche; Wohnnutzung: fünf kostengünstige Wohnungen für Bewohner mit einem Wohnberechtigungsschein mit rund 430 Quadratmetern Fläche (bleibt im Eigentum der Baugenossenschaft Pfullingen), 20 barrierefreie Wohnungen mit rund 1 712 Quadratmetern Fläche zum Verkauf.

»Durch dieses Nutzungsgemenge wird so viel Gewerbefläche geschaffen, wie auch nach dem bisherigen Bebauungsplan möglich gewesen wäre.« Sie werde auf mehr als einem Drittel der Flächen umgesetzt. »An Ort und Stelle werden für dieses Projekt annähernd 15 Millionen Euro investiert, was ebenfalls dem Gemeinwohl zugutekommen wird.«

Besonders großen Wert legt die Baugenossenschaft auf die Feststellung, dass sie keine besondere Behandlung erfahren habe. »Alle verbindlichen Regeln und vielerlei Maßgaben werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und der Baugenossenschaft Pfullingen geregelt.« Grünflächen würden zudem keine wegfallen. »Ziel der Beteiligten war es eine aufgelockerte Bebauung mit vier Baukörpern, einem Spielplatz, einer Dachbegrünung, einem Dachgarten und einer Fassadenbegrünung zu bekommen.«

Des Weiteren betont die Baugenossenschaft, dass es ihr wichtig sei, mit den künftigen Nachbarn ein gutes Verhältnis zu haben, weshalb umfangreiche Informationsschreiben verschickt worden seien. Auf Wunsch könne es einen Besprechungstermin geben, Fragen würden gerne telefonisch oder per Mail beantwortet.

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 11. Februar, steht die öffentliche Beschlussfassung auf der Tagesordnung. In einer Präsentation sollen das Projekt, die Bebauungsplanänderung und die Rahmenbedingungen dem Rat und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. (GEA)