KREIS REUTLINGEN. Die Mountainbike-Saison hat begonnen – und damit auch wieder die Diskussion um die Zwei-Meter-Regel. Im baden-württembergischen Waldgesetz ist Radfahren auf »geeigneten Wegen« ausdrücklich gestattet, allerdings nur auf Wegen, die breiter als zwei Meter sind. Als ganz besonders »geeignet« sehen ambitioniertere Mountainbiker schmale Trails. Viele Wanderer und Forstleute sehen sie dort gar nicht gern. Sie machen Konflikte mit der Natur geltend, ein erhöhtes Unfallrisiko – oder sie fühlen sich einfach nur gestört. Gestört fühlen sich auf der anderen Seite Mountainbiker, die rücksichtsvoll unterwegs sind, sich aber trotzdem immer wieder von Wanderern maßregeln lassen müssen.
Am 16. Oktober 2014 lehnte die Landesregierung die Petition mit rund 60.000 Unterschriften gegen die Zwei-Meter-Regel ab. Im Rahmen der 2019 beschlossenen Reform der Forstverwaltung unternahm die Deutsche Initiative Mountainbike (Dimb) einen neuen Angriff auf den baden-württembergischen Sonderweg. Auch der ohne Erfolg. Die Mountainbiker kämpfen weiter gegen den baden-württembergischen Sonderweg. (GEA)
Mehr über die baden-württembergische Zwei-Meter-Regel sowie einen Pro-Kommentar einer Wanderin und einen Contra-Kommentar eines Mountainbikers lesen Sie am Mittwoch, 20. Mai, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.