Logo
Aktuell Corona

Wie infizierter Abfall sicher verpackt wird

Wer mit dem Virus infiziert ist oder in Quarantäne sitzt, muss beim Müllbeseitigen einiges beachten

Genau geregelt: Müllbeseitigung in Corona-Zeiten.  FOTO: DPA
Genau geregelt: Müllbeseitigung in Corona-Zeiten. FOTO: DPA
Genau geregelt: Müllbeseitigung in Corona-Zeiten. FOTO: DPA

METZINGEN. Wohin mit dem privaten Haushaltsmüll bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2? Die Stadtwerke Metzingen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verweisen dazu auf die Hinweise aus dem Umweltministerium, die auch für unter Quarantäne gestellte Personen beachten müssen.

Grundsätzlich gilt, dass Abfälle aus betroffenen privaten Haushalten oder vergleichbaren Stellen (zum Beispiel Hausarztpraxen) über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Um Gefährdungen Dritter (etwa der Müllwerker) möglichst auszuschließen, sollte man sich an diverse Sicherheitsmaßnahmen halten.

Spitze oder scharfe Gegenstände wie Spritzen oder Skalpelle müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden. Bei flüssigen Abfällen ist darauf zu achten, dass diese nicht mehr tropfen. Daher sollten sie mit saugfestem Material umwickelt werden. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind. Die Müllsäcke müssen direkt in die Abfalltonnen oder Container gesteckt werden und dürfen nicht danebengestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (zum Beispiel im Keller).

Das meiste zum Restmüll

Weiter verweist das Umweltministerium darauf, dass folgende Abfälle aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten privaten Haushalten über die Restmülltonne entsorgt werden müssen: Wertstoffe, Verpackungen, häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle), Altpapier, Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase beim Husten und Niesen verwendet wurden, Taschentücher, Aufwischtücher, Einwegwäsche und Hygieneartikel (zum Beispiel Windeln), Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.

Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Diese Abfälle sollen bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufbewahrt werden.

Eine weitere Bitte haben die Stadtwerke: Alle übrigen Haushalte werden darum gebeten, weiter auf eine saubere Mülltrennung zu achten, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten. Bei konkreten Fragen zur Entsorgung der Abfälle kann man sich an die Abfallberatung der kommunalen Entsorgungsbetriebe Metzingen wenden. (eg)

 

07123 925260

abfall@metzingen.de