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Warum Metzingen jetzt bei Ferienimmobilien genau hinschaut

Metzingen schaut jetzt auch bei Ferienimmobilien genau hin, ob sie überhaupt zulässig sind. Um zu verhindern, dass dem angespannten Markt, unnötig Mietwohnungen entzogen werden.

In Metzingen gibt es Mehrfamilienhäuser, deren Wohnungen nur noch an Feriengäste vermietet werden. In reinen Wohngebieten will d
In Metzingen gibt es Mehrfamilienhäuser, deren Wohnungen nur noch an Feriengäste vermietet werden. In reinen Wohngebieten will das Metzingen nicht mehr zulassen. FOTO: DPA
In Metzingen gibt es Mehrfamilienhäuser, deren Wohnungen nur noch an Feriengäste vermietet werden. In reinen Wohngebieten will das Metzingen nicht mehr zulassen. FOTO: DPA

METZINGEN. Das Problem ist groß und von der Stadt allein nicht lösbar: fehlender Wohnraum. Metzingen selbst kauft und mietet deshalb Wohnungen, um sie zu verträglichem Zins auf den Markt zu bringen, wer bislang leerstehenden Wohnraum vermietet, bekommt eine Prämie in Höhe von immerhin 5 000 Euro, der eigens gegründete Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft plant derweil den Bau von städtischen Wohnungen und die extra gegründete Bürgerstiftung Communia will auf Basis des Erbbaurechts dem angespannten Markt begegnen. Doch das reicht alles nicht aus, weshalb Metzingen jetzt auch an Ferienwohnungen ran will, Wohnungen, die für dauerhafte Mieter nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen. Dagegen wird die Stadt jetzt bauordnungsrechtlich vorgehen. Das wurde dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung verkündet und einvernehmlich zur Kenntnis genommen.

Die Stadt tritt damit einem zunehmenden Wildwuchs entgegen. Bislang sah sie dafür kaum eine Chance, weil es keine rechtsverbindlichen Regelungen gab und auch Oberverwaltungsgerichte dies völlig unterschiedlich beurteilt haben. Das hat sich geändert. Das heißt damit nicht, dass es in Metzingen keine Ferienwohnungen oder Monteursunterkünfte mehr geben wird. Gleichwohl, in reinen Wohngebieten Metzingen das nicht mehr zulassen möchte. Und, egal wo: Ferienwohnungen sind genehmigungspflichtig. (GEA)