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Revision verworfen: Reutlinger Messerstecher muss in Knast

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision verworfen, die der wegen Totschlags verurteilte 35-jährige Messerstecher aus Reutlingen gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen eingelegt hat. Damit ist das Urteil – sechs Jahre – rechtskräftig.

Justitia
In Sigmaringen beginnt ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung. Foto: David Ebener/Archiv
In Sigmaringen beginnt ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung. Foto: David Ebener/Archiv

RIEDERICH/TÜBINGEN/KARLSRUHE. Das Landgericht Tübingen hat am 20. Februar einen 35-jährigen Mann aus Reutlingen wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte bei einer mazedonischen Großhochzeit in Riederich am 8. Juli 2017 einem anderen Gast ein Messer in die Brust gerammt. Das Opfer starb am Tag danach an den Folgen. In einem hochemotionalen Prozess war die Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu der Überzeugung gekommen, dass der 35-Jährige seinen Landsmann nicht in Notwehr, sondern vorsätzlich getötet hatte. Gegen das Urteil hat der Verteidiger des Angeklagten nach dem Prozess in Tübingen Revision eingelegt.

Wie das Landgericht Tübingen gestern mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision verworfen. Das bedeutet, dass das Urteil zu dem Messerstecher jetzt rechtkräftig ist.

»Das war ein Urteil mit Maß und Ziel«, sagt die Pfullinger Anwältin Andrea Sautter, die die Mutter des Getöteten als Nebenklägerin vor Gericht vertreten hatte, zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, »die Revision war deshalb zu Recht zu verwerfen.« Sautter: »Ich hoffe, dass der Rechtsfrieden damit auf die Dauer wieder hergestellt ist.« (and)