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Reutlinger Amtsgericht gibt sich unbeeindruckt von Blitzer-Urteil aus dem Saarland

Auch die B 27-Blitzer bei Walddorfhäslach haben beanstandete Technik. Anwälte sehen das Messverfahren grundsätzlich infrage gestellt

Wieder einmal im Blickpunkt: die Blitzersäulen bei Walddorfhäslach.Foto: Zenke
Wieder einmal im Blickpunkt: die Blitzersäulen bei Walddorfhäslach. Foto: Stephan Zenke
Wieder einmal im Blickpunkt: die Blitzersäulen bei Walddorfhäslach.
Foto: Stephan Zenke

WALDDORFHÄSLACH/REUTLINGEN. Das Amtsgericht Reutlingen hat mit Gelassenheit auf die jüngste Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes im Bezug auf bestimmte Blitzeranlagen reagiert. Das Gericht im Saarland hatte entschieden, dass Temposünder-Fotos der Blitzgeräte Traffistar S350 nicht verwertbar sind, weil die sogenannten Rohmessdaten nicht gespeichert würden und sie so im Nachhinein nicht überprüfbar seien (der GEA berichtete).

Solche Geräte stehen auch auf der B 27 bei Walddorfhäslach. Das Amtsgericht Reutlingen bearbeitet die Einsprüche von Autofahrern, die dort »geblitzt« wurden. Die Richter in Reutlingen blieben bei ihrer Haltung, dass die Messtechnik an der B 27 standardisiert sei und korrekt verlaufe. Das sei so erst kürzlich vom Oberlandesgericht bestätigt worden. Die Entscheidung, die das Gericht in Saarbrücken gefällt habe, beschränke sich auf das Saarland.

Rechtsanwälte sehen aber durchaus einen Einfluss der Entscheidung aus dem Saarland auch auf Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg. So sagte Peter Schmarlsi, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Rottenburg dem GEA: »Nach dem Urteil aus Saarbrücken steht das standardisierte Messverfahren grundsätzlich infrage. Das ist für alle Verfahren interessant.« (GEA)