RIEDERICH. Mit dem Alfred-Barner-Stadion besitzt die Gemeinde Riederich eine hochwertige und moderne Wettkampfstätte inklusive einer Top-Anlage für Leichtathletik. 2017 wurde das Sport-Areal durch den Umbau eines Rasenspielfeldes in ein Kunstrasenfeld und der Ergänzung der Flutlichtanlage am Hauptspielfeld noch aufgewertet, die Investition habe sich laut Bürgermeister Pokrop gelohnt: Die Gemeinde erfahre, so seine Ausführungen im Gemeinderat, viel Lob für die Verbesserung der Sportinfrastruktur. Letztlich könne die Maßnahme auch mit Blick auf die Kosten als ein gelungenes Projekt bezeichnet werden.
Die prognostizierten Baukosten hatten sich auf 1,07 Millionen Euro belaufen, der Abrechnungsbetrag liegt nun mit 1,01 Millionen Euro rund 60 000 Euro unter diesem Wert. Um nun mit Blick auf diese Baumaßnahme und auf die im künftigen Betrieb anfallenden Aufwendungen als auch für Investitionen einen Vorsteuerabzug geltend machen zu können, wird nach ausführlicher Vorberatung in nicht-öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats ein sogenannter Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach dem Körperschaftssteuergesetz eingerichtet – eine solches Model existiert in der Gemeinde bereits in Bezug auf das Lehrschwimmbecken, die Heizzentrale und die Fotovoltaikanlage.
Hauptnutzer ist der TSV
Mit der Änderung einher geht die Neufassung einer Entgeltordnung für die Nutzung des Alfred-Barner-Stadions, zur Finanzierung und zum Erhalt der Einrichtung werden demnach privatrechtliche Benutzungsentgelte erhoben – dem Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung zu, Gisela Kromer galt als TSV-Vorsitzende als befangen. Hauptnutzer der Sportanlagen ist der TSV Riederich.
Zu zahlen sind rückwirkend zum 1. Januar 2018 für das Hauptspielfeld und das Kunstrasenspielfeld pro Stunde sieben Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (auswärtige Vereine: 14 Euro). Für den Bereich der Leichtathletik sind 3,50 Euro pro Stunde (Auswärtige: sieben Euro) zu zahlen. Die Benutzung der für den Sportbetrieb benötigten Umkleideräume und Duschen ist in den Stundensätzen der Benutzungsgebühren berücksichtigt.
Nur wenige Ausnahmen
»Das ist eine wirtschaftlich interessante Lösung für die Gemeinde«, konstatierte Bürgermeister Tobias Pokrop. Lediglich mit dem Passus in Paragraf 3 der Ordnung, wonach der Bürgermeister im Einzelfall über Entgeltbefreiungen entscheiden könne, zeigte sich Gemeinderätin Johanna Kruppa nicht zufrieden: »Grundsätzlich wird ein Entgelt verlangt«, sicherte der Bürgermeister zu, ein absoluter Ausnahmefall könne eine sozial ausgerichtete Veranstaltung sein. (oech)