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Metzinger Schlachthof darf Betrieb wieder aufnehmen

Der Metzinger Schlachthof musste wegen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes geschlossen bleiben. Am 17. Mai kann der Schlachtbetrieb wiederaufgenommen werden.

In Metzingen wurden 2019 rund 3 300 Tiere geschlachtet und verarbeitet. FOTO: FINK
In Metzingen wurden 2019 rund 3 300 Tiere geschlachtet und verarbeitet. FOTO: FINK
In Metzingen wurden 2019 rund 3 300 Tiere geschlachtet und verarbeitet. FOTO: FINK

METZINGEN. Am 17. Mai kann der Schlachtbetrieb im Metzinger Schlachthof wiederaufgenommen werden. Der Schlachtbetrieb wird jetzt so umorganisiert, dass er den Anforderungen des im Dezember neu beschlossenen Arbeitsschutzkontrollgesetzes genügt. Das ist ein Erfolg, der ohne eine große gemeinsame Anstrengung von Stadtverwaltung und den Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne), Michael Donth (CDU) und Pascal Kober (FDP) nicht möglich gewesen wäre, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Metzingen heißt.

Verbot von Werkverträgen

Die designierte Metzinger Oberbürgermeisterin Carmen Haberstroh hatte die Abgeordneten gleich nach Bekanntwerden des Beschlusses ins Boot geholt und um Unterstützung gebeten. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sieht nach wie vor keine Ausnahme für kommunale Schlachthöfe vor. Das hatte die FDP im Rahmen einer Kleinen Anfrage gefordert und damit auf die Besonderheit von Metzingen aufmerksam gemacht.

Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke hatte als Erste Kontakt zur Stadtverwaltung und zum Bundesarbeitsministerium aufgenommen, ihrem CDU-Kollegen Michael Donth ist es gelungen, dass es mehrere Termine mit dem Bundesarbeitsministerium gab. »Alle drei Abgeordneten haben uns auf ganz unterschiedliche Art unterstützt und selbst auch nach rechtlichen Möglichkeiten gesucht«, sagt Carmen Haberstroh, »dafür sind wir sehr dankbar.«

Der Metzinger Schlachthof musste wegen des Mitte Dezember im Bundestag beschlossenen Arbeitsschutzkontrollgesetzes seit Jahresbeginn geschlossen bleiben.

Ohne Mitarbeiter der Stadt Metzingen

Die Bundesregierung erhofft sich von diesem Gesetz, die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen zu verbessern. Die öffentlich bekannt gewordenen schlechten Arbeitsbedingungen und Unterkünfte der Arbeiter in der Fleischindustrie waren Anlass dafür, dass das Gesetz unter Hochdruck erarbeitet und nun auch beschlossen worden ist. Zentraler Punkt des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist das Verbot von Werkverträgen in Schlachtbetrieben. Davon gibt es zwar Ausnahmen, die gelten aber nur für Fleischereifachbetriebe – zu denen die Stadt Metzingen nicht zählt.

Deshalb habe man nun eine Lösung erarbeitet, bei der diese Ausnahme greift. Künftig werde das schon bisher tätige Schlachtteam, das mit den Metzgereien einen Werkvertrag hat, wieder schlachten dürfen, sagt der für den Schlachthof verantwortliche Geschäftsbereichsleiter Betriebe, Thomas Burnikel. Allerdings nicht mehr unterstützt durch Mitarbeiter der Stadt Metzingen. Sie dürfen nicht mehr am Schlachtprozess mitwirken.

Keine Metzgerei wollte übernehmen

Damit der Schlachtbetrieb in Metzingen wiederaufgenommen werden kann, hatte die Stadtverwaltung seit Mitte Dezember mit Hochdruck an verschiedenen Lösungsvarianten gearbeitet. Zum einen war sie in Gesprächen mit den Metzgereibetrieben, denen das Angebot gemacht wurde, den Betrieb interimsweise zu übernehmen. »Leider ohne Erfolg.« Keine Metzgerei ist derzeit organisatorisch und personell in der Lage, den Schlachthof zu übernehmen. »Dafür habe ich großes Verständnis«, sagt Carmen Haberstroh. Es sei ohnehin unheimlich schwer, für die Betriebe Fachpersonal zu finden. Umso mehr habe es sie beeindruckt, dass sich die Beteiligten dennoch ins Zeug gelegt hätten, um nach einer Lösung zu suchen.

Zum anderen war die Stadtverwaltung in Gesprächen mit dem Schlachtteam, dem sie ein Arbeitsverhältnis bei der Stadt angeboten hat. Auch das konnte nicht verwirklicht werden. Das Angebot sei abgelehnt worden. Auch hier zeigte die Stadt Verständnis, da es sich um keine Vollzeitarbeitsverträge handelt. Das sei für die Arbeitnehmer nicht wirklich attraktiv. Geschlachtet wird in Metzingen ja nur an einem Tag pro Woche. »Es ist ja heute auch so schon schwer genug für die Metzgereien, Fachkräfte zu gewinnen«, weiß Carmen Haberstroh.

Regionale Schlachtmöglichkeit

Unabhängig davon wird sich die Stadtverwaltung nach wie vor für eine regionale Schlachtmöglichkeit einsetzen. »Wir müssen jetzt den Fokus auf diese Lösung richten«, sagt die designierte Oberbürgermeisterin und hofft in dieser Sache auf die Unterstützung aus der Politik, dass diese die richtigen Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen auf den Weg bringen. Quintessenz für sie sei zudem, dass man dabei auch den Fokus auf das richtige Personalkonzept legen müsse. Das hätten ihr die vergangenen Wochen noch mal verdeutlicht. (pm/GEA)