METZINGEN/DETTINGEN. In der sogenannten Schlössleskurve (L380a/K6712) gilt seit Freitag, 17. Februar, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h statt wie bisher 70 km/h. Zusätzlich weist ein Schild die Autofahrer, die aus Richtung Metzingen-Neuhausen kommen, auf die dort geltende Vorfahrtsregelung hin. Ziel des Landratsamtes Reutlingen ist es, die Unfallzahlen sowie auch Folgen eines möglichen Unfalls zu reduzieren.
Im Jahr 2020 wurde die Schlössleskurve umgebaut. Dazu gehörte auch, eine sogenannte »Lückenampel« aufzustellen und die Verkehrteilnehmer darauf hinzuweisen, dass sich die Vorfahrtsregelungen an dieser Kurve grundlegend geändert haben. Seit dem Umbau führt die vorfahrtsberechtigte Straße von Dettingen/Erms zur B 28 und der aus Metzingen-Neuhausen kommende Verkehr muss die Vorfahrt gewähren.
Seither haben die Behörden in der Schlössleskurve eine erhöhte Unfallträchtigkeit festgestellt. Die Unfälle wurden ausgewertet und das jeweilige Unfallgeschehen analysiert. Deshalb gab es Anfang Februar einen Austausch zwischen dem Regierungspräsidium Tübingen, dem Polizeipräsidium Reutlingen, den Gemeinden Metzingen und Dettingen, sowie der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts.
Zusätzlich dazu hat das Regierungspräsidium Tübingen nochmals den Ausbau und Zustand der Einmündung überprüft. Hierbei konnten keine Mängel oder Verbesserungsmöglichkeiten durch bauliche Änderungen festgestellt werden. Deshalb entschieden die Behörden, die Geschwindigkeit zu begrenzen.
Das Landratsamt Reutlingen kündigt in einer Pressemitteilung an, die Schlössleskurve und das Unfallgeschehen dort im Blick zu behalten. Sollten die getroffenen Maßnahmen nicht zu einer deutlichen Reduzierung der Unfalllage führen, sind weitere Schritte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geplant. Welche das sein könnten, teilte das Landratsamt nicht mit. (GEA/pm)