Logo
Aktuell Corona

Maskenpflicht in Outletcity nicht kontrolliert: Bürger legt Beschwerde ein

Schlange stehen am vergangenen Samstag vor einem Store in der Outletcity Metzingen. Manche Kunden halten sich an die Coronaregel
Schlange stehen am vergangenen Samstag vor einem Store in der Outletcity Metzingen. Manche Kunden halten sich an die Coronaregeln: Sie tragen einen Mund-Nasen-Schutz und halten Abstand – andere nicht. Die Stadt Metzingen lässt weiterhin Mitarbeiter durch die Outletcity gehen, die Kunden an die Regeln erinnern. FOTO: KLEIN
Schlange stehen am vergangenen Samstag vor einem Store in der Outletcity Metzingen. Manche Kunden halten sich an die Coronaregeln: Sie tragen einen Mund-Nasen-Schutz und halten Abstand – andere nicht. Die Stadt Metzingen lässt weiterhin Mitarbeiter durch die Outletcity gehen, die Kunden an die Regeln erinnern. FOTO: KLEIN

METZINGEN. Weihnachten ist noch einige Wochen entfernt, die Lust auf Einkaufstouren in der Metzinger Outletcity war auch am vergangenen Samstag bei vielen Leuten groß. Ein Metzinger Bürger ging davon aus, dass »mehrere Tausend Personen« an diesem Tag in der Metzinger Einkaufswelt unterwegs waren. Etliche davon hätten keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Wo dies der Fall war, in oder außerhalb der Geschäfte, lässt der Metzinger offen. Er fragte sich: »Warum wird die Einhaltung der Maskenpflicht in der Outletcity nicht permanent überwacht?«

Und er ging einen Schritt weiter. Um diesen von ihm dargestellten Sachverhalt aufzuklären, legte er mit einer Mail an die Stadt Metzingen eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese ein. Das wird von der Stadtverwaltung so bestätigt mit dem Hinweis, dass es sich um ein laufendes Verfahren handele und sie deshalb keine weitere Auskunft erteilen dürfe.

Eher dünne Begründung

Nachgegangen wird dem Vorgang auf jeden Fall, auch wenn die Begründung der Dienstaufsichtsbeschwerde etwas dünn erscheint und es am Ende des kurzen Schreibens an die Stadt lediglich heißt: »Um den Sachverhalt zu klären, lege ich hiermit förmlich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Metzingen ein.«

Noch offen scheint die Frage, ob es sich dabei überhaupt um eine Dienstaufsichtsbeschwerde handelt, weil die sich gegen eine bestimmte Person richten muss. Sollte es dagegen eher eine sogenannte Fachaufsichtsbeschwerde sein, ist Metzingen verpflichtet, den Vorgang an die zuständige übergeordnete Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. (GEA)