METZINGEN. Eine neue bundesweite Bioabfallverordnung mit strengeren Regeln für die Entsorgung von Bioabfällen gilt seit dem 1. Mai. Ziel ist es, die Qualität des Bioabfalls zu verbessern und den Anteil an Fremdstoffen wie Plastik, Glas oder Metall deutlich zu reduzieren. Künftig darf der Anteil an Fremdstoffen in der Biotonne höchstens drei Prozent des Gesamtgewichts betragen.
Besonders streng ist die Grenze für Kunststoffe: Sie dürfen nur noch ein Prozent ausmachen – und das gilt auch für sogenannte »kompostierbare« Plastiktüten. Diese zersetzen sich nicht schnell genug und stören den Verwertungsprozess. Die Kommunalen Entsorgungsbetriebe, die in Metzingen die Abfallentsorgung verantworten, weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Plastiktüten nicht in die Biotonne dürfen.
Maximal drei Prozent Fremdstoffe
Untersuchungen im Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen zeigen, dass der durchschnittliche Fremdstoffanteil im Bioabfall in manchen Chargen deutlich über dem erlaubten Grenzwert von drei Prozent liegt. Deshalb sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Bioabfälle noch sorgfältiger zu trennen, um die Umwelt zu schützen und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wird die Biotonne falsch befüllt, kann die Entleerung der Biotonne von den Kommunalen Entsorgungsbetrieben verweigert werden. Auch Verwertungsbetriebe wie der Komposthof in Pfullingen dürfen Biomüll mit mehr als drei Gewichtsprozent Fremdstoffen ablehnen. Was zur Folge hat, dass abgewiesene Chargen aufwendig und teuer als Restmüll entsorgt werden müssen.
Essensreste (auch gekochte), Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Kaffeefilter und Teebeutel, Eierschalen, Grün- und Strauchschnitt, Blumen und Laub gehören in die Biotonne.
Lose oder in einer Papiertüte
Kunststoffe und Plastiktüten (auch »kompostierbare«), Verpackungen und Folien, Metalle und Glas, Windeln, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Katzen- und Kleintierstreu dürfen nicht in den Biomüll. Am besten werden Bioabfälle lose oder in Papiertüten gesammelt. (eg)