WALDDORFHÄSLACH. In solchen Verkaufsfällen meldet sich die Gemeindeverwaltung beim jeweiligen Käufer und versucht ihm zu vermitteln, dass er innerhalb von fünf Jahren sein neu erworbenes Grundstück bebauen sollte. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, ist es in Walddorfhäslach seit dem Jahr 2012 gängige Praxis, dass sich die Gemeinde ein Ankaufsrecht im Grundbuch eintragen lässt. Sie kann dies auf Grundlage des geltenden Baugesetzbuchs tun. »Nur so gelingt es uns, dass wir eine sinnvolle Innenentwicklung hinbekommen«, erläutert Bürgermeisterin Silke Höflinger.
Das hehre Prinzip, dass die Innentwicklung vor der Außenentwicklung, also dem steten Erschließen neuer Baugebiete an der Ortsperipherie, kommen muss, ist für die Kommunen alles andere als einfach umzusetzen. Das geht, wie das Beispiel Walddorfhäslach zeigt, nur über das Bohren dicker Bretter. »Es ist sehr zeitintensiv, den Käufern von Baugrundstücken den Sachverhalt zu erklären und sie davon zu überzeugen, dass es für eine gute Ortsentwicklung unbedingt notwendig ist, dass Baugrundstücke innerorts nicht über längere Zeit brachliegen«, weiß Höflinger aus jahrelanger Erfahrung. Inzwischen haben sich die Dinge in Walddorfhäslach eingespielt. »Von 2012 bis heute ist es gelungen, auf diesem Weg 70 Baulücken zu schließen«, so Höflinger. Das entspricht immerhin einer Fläche von 3,5 Hektar, die sonst dem Wohnungsbau womöglich flöten gegangen wäre. (GEA)