METZINGEN. Einen Schritt weiter ist der Neuhäuser Gockelstreit, der mittlerweile das Landgericht Tübingen beschäftigt. »Die Berufungsbegründung der Kläger ist mittlerweile beim Landgericht Tübingen eingegangen«, teilt Richter Sebastian Wiest von der Pressestelle des Landgerichts mit, und weiter: »Die Berufungskammer prüft den Fall derzeit im Einzelnen und wird den Parteien voraussichtlich in den kommenden Wochen schriftlich mitteilen, wie weiter vorgegangen wird, also ob beispielsweise die Parteien Gelegenheit zu weiterem schriftlichen Vortrag erhalten oder ob ein Verhandlungstermin in dieser Sache durchgeführt wird.«
Wie berichtet, fühlt sich ein Anwohner der Straße Im Kies in Neuhausen von den Hähnen des Kleintierzüchtervereins Neuhausen, dessen Volièren etwa 180 Meter von ihm entfernt liegen, in seiner Ruhe gestört. Nachdem sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, kam die Sache vor das Amtsgericht Bad Urach, wo der Anwohner gegen den Kleintierzüchterverein auf Unterlassung klagte.
Das Gericht wies die Klage ab: Die gemessenen Hahnenschreie lägen unter der Grenze des Erlaubten, argumentierte Richter Albrecht Eißler.
Der Anwohner sieht seine Interessen durch das Amtsgericht nicht hinreichend berücksichtigt und ging gegen das Urteil in Berufung. Vor dem zuständigen Landgericht Tübingen kann, aber muss es nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen. (GEA)