METZINGEN. Im Sommer sitzen viele Menschen gerne an lauen Abenden lange draußen, trinken und essen. Das gilt auch in Metzingen, wo Gastronomen ihre Tische zum Beispiel auf dem Marktplatz, der Reutlinger Straße und dem Kelternplatz stehen haben. In den vergangenen Jahren variierten die Öffnungszeiten der Außengastronomie immer wieder. Nun ist klar, dass die längeren Zeiten aus dem vergangenen Jahr von nun an und bis Ende 2025 gelten. Das hat der Metzinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so beschlossen. Von Sonntag bis Donnerstag dürfen Gastronomen ihre Gäste bis 23 Uhr und an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr auf den Terrassen bedienen.
Das war nicht immer so. In den Gaststättenerlaubnissen in Metzingen wird das Ende der Betriebszeit für die Außengastronomie generell auf 22 Uhr festgelegt. Von 2007 bis 2009 diskutierten die Räte immer wieder, ob die Sperrzeit erst um 23 Uhr beginnen solle. Nach einem Versuch der Sperrzeit ab 23 Uhr und positiven Erfahrungen beschlossen die Kommunalpolitiker 2009, dass diese Zeit nun generell gelten solle. Doch während der Corona-Pandemie stellte die CDU-Gemeinderatsfraktion den Antrag, die Sperrzeit donnerstags bis samstags erst um 24 Uhr und an den anderen Wochentagen um 23 Uhr beginnen zu lassen. So sollten, wie aus der aktuellen Beschlussvorlage hervor geht, Gastronomen Umsatzausfälle während der Lock-Down-Zeiten in der Corona-Pandemie ausgleichen können.
Andererseits gab es aber auch das Bedürfnis von Anwohnern, die sich ab 22 Uhr eine gewisse Nachtruhe wünschten. Letztlich beschloss der Gemeinderat zunächst nur für 2021 einen Kompromiss, wonach die Sperrzeit für die Außengastronomie freitags und samstags ab 24 und sonst an allen anderen Tagen ab 23 Uhr gelten sollte. Ein Jahr später galt die ausgedehnte Öffnungszeit bis 24 Uhr nicht mehr, wurde aber 2023 wieder eingeführt und soll nun bis auf weiteres gelten. (GEA)