WALDDORFHÄSLACH. In nicht einmal zehn Minuten hatte der kurzfristig einberufene Gemeinderat die Tagesordnung abgehakt und in der Kürze der Zeit dennoch einstimmig wichtige Fakten für Eltern geschaffen: Denen werden die Gebühren für die gemeindlichen Kindergärten und die Ganztagsbetreuung an der Grundschule im Zeitraum von 16. März bis 30. April erlassen.
»Die Gemeinde erbringt keine Leistung, deshalb kann sie auch nichts kassieren«, führte Jürgen Stoll (SPD) aus. Ohne Diskussion wurde grünes Licht für den Erlass gegeben, auch wenn der finanzielle Verlust relativ hoch ist: Im Kindergarten wie auch bei der Ganztagsbetreuung wird sich die Summe laut Bürgermeisterin Silke Höflinger auf jeweils mehrere 10 000 Euro belaufen. Genaue Zahlen konnte sie indes noch nicht nennen, da vor allem im Kindergarten die unterschiedlichsten Gebühren für eine Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten existieren: »Das müssen wir erst hochrechnen«, erklärte sie und machte gleichzeitig deutlich, dass sie mit finanzieller Unterstützung vom Land rechne.
Erst vor einer Woche hatte der Gemeinderat den Haushalt für 2020 verabschiedet und war sich bewusst, dass der Etat im Lauf des Jahres wegen der finanziellen Auswirkungen der Coronakrise überarbeitet werden müsse. Getagt hatte das Gremium an beiden Sitzungsterminen mit ausreichendem Sicherheitsabstand in der Gemeindehalle, die kann ebenso wie die Ballsporthalle von den ortsansässigen Vereinen nicht benutzt werden. Hier votierte der vollständig anwesende Gemeinderat einstimmig für einen Erlass der Gebühren bis Ende April.
Seit 16 Jahren ist Silke Höflinger Bürgermeisterin in Walddorfhäslach, am 26. April stellt sie sich erneut zur Wahl – die kann nach eingehender Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Reutlingen auch stattfinden. Es werden alle Wahlberechtigten neben den Wahlscheinen auch Briefwahlunterlagen zugeschickt, um so eine Briefwahl zu erleichtern. Die Wahllokale werden aber dennoch geöffnet sein, dort gelten erhöhte Sicherheitsmaßnahmen und entsprechende Hygienevorschriften für die Wahlberechtigten und die Wahlhelfer.
Bürgermeisterwahlen in diesen besonderen Zeiten erfordern nicht nur hinsichtlich der Vermeidung von Ansteckung besondere Vorkehrungen, sondern auch hinsichtlich der Kandidatenvorstellung – die fällt laut einstimmigen Beschluss des Gemeinderats nämlich aus. Neben Amtsinhaberin Höflinger – bei diesem Tagesordnungspunkt leitete ihr Stellvertreter Olfert Alter die Gemeinderatssitzung – hat sich mit Samuel Speitelsbach lediglich ein weiterer Kandidat für den Posten des Bürgermeisters beworben, der immer wieder in verschiedenen Gemeinden kandidiert. Das Informationsrecht der Bürger wird durch den Verzicht auf die Bewerbervorstellung nicht verletzt, so die Ansicht des Gemeinderats. Die Information könne anderweitig unter anderem durch Flyer oder Internetauftritte erfolgen. (GEA)