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Aktuell Kriminalität

Dreieinhalb Jahre Haft für Dettinger Brandstifter

Der Feuerwehrmann, der zwischen Oktober 2018 und März 2019 in Dettingen zwölf Brände gelegt haben soll, muss für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Eberhard Hausch ist von seiner Schuld überzeugt.

Dieser Anblick bot sich der Dettinger Feuerwehr, als es in den Morgenstunden des 24. März in der Hölderlinstraße brannte. Der an
Dieser Anblick bot sich der Dettinger Feuerwehr, als es in den Morgenstunden des 24. März in der Hölderlinstraße brannte. Der angeklagte Feuerwehrmann beteuert, mit diesem Feuer nichts zu tun zu haben, das Gericht unter Vorsitz von Eberhard Hausch ist überzeugt, dass er’s war. FOTO: FEUERWEHR
Dieser Anblick bot sich der Dettinger Feuerwehr, als es in den Morgenstunden des 24. März in der Hölderlinstraße brannte. Der angeklagte Feuerwehrmann beteuert, mit diesem Feuer nichts zu tun zu haben, das Gericht unter Vorsitz von Eberhard Hausch ist überzeugt, dass er’s war. FOTO: FEUERWEHR

DETTINGEN. Staatsanwalt Simon Müller hatte drei Jahre und sieben Monate gefordert, der Verteidiger des 23-Jährigen, Horst Epple, »eine Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann«. Dass der junge Dettinger für acht der ihm zur Last gelegten zwölf Brände verantwortlich ist, hat er gleich am ersten Verhandlungstag im Reutlinger Amtsgericht am Mittwoch eingeräumt. Die besonders gefährlichen Brände, bei denen ein weit höherer Schaden entstehen ist und bei denen auch Menschen in Gefahr waren – die Feuer also, bei denen nur durch viel Glück nicht viel mehr passiert ist –, hat er bis zum Schluss geleugnet.

Den jungen Mann zu einer Strafe verurteilen, die man zur Bewährung aussetzen hätte können – maximal zwei Jahre also –, wie es Verteidiger Horst Epple gefordert hatte, lehnte das Gericht ab. Zu groß das Risiko, dass der 23-Jährige in seinem Frust erneut zum Feuerzeug greift. Vor allem hat er seit der letzten Tat nicht die Gelegenheit ergriffen, etwas gegen sein Problem zu tun – weder nach dem Brand seiner Wohnung, noch im letzten halben Jahr, in dem er in U-Haft saß.

»Sie haben rein gar nichts getan, um sich helfen zu lassen«, sagt Amtsrichter Eberhard Hausch, »eine Therapie ist auch in der Haft jederzeit möglich.« Sein Schlussappell: »Sie sollten jetzt dringend an sich arbeiten.« (GEA)

 

Mehr über den Feuerteufel-Prozess lesen Sie am Dienstag, 17. Dezember, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.