METZINGEN. Denn die Stadtverwaltung hält das Mitte August eingereichte Bürgerbegehren der Bürgerinitiative pro Erhalt und Ausbau der jetzigen Metzinger Bäder nach eingehender Prüfung für zulässig. Das geht aus den bereits öffentlich einsehbaren Sitzungsunterlagen hervor. Damit hat der Gemeinderat in dieser Frage keinen Ermessensspielraum mehr und muss einen Termin für einen Bürgerentscheid festlegen. Die Verwaltung schlägt hierfür Sonntag, 18. November, vor.
Die Bürgerinitiative will mit ihrem Begehren den mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Gemeinderats vom 17. Mai für den Bau eines Kombibads im Freizeitgelände Bongertwasen zu Fall bringen. (GEA)