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Aktuell Kulturpolitik

Kunstkommission: Kritik an der Tübinger Schwimmerinnen-Skulptur

An der Vorgehensweise von OB Boris Palmer und der Kunsthallenleiterin Nicole Fritz wird massive Kritik laut - und auch am Werk selbst und dem geplanten Standort

Feuermans »Schwimmerin« kommt bei der Kommission gar nicht gut weg.  FOTO: LISKE
Feuermans »Schwimmerin« kommt bei der Kommission gar nicht gut weg. FOTO: LISKE
Feuermans »Schwimmerin« kommt bei der Kommission gar nicht gut weg. FOTO: LISKE

TÜBINGEN. Der Streit kocht schon eine Weile in Tübingen über den Vorschlag von OB Boris Palmer und Kunsthallenleiterin Nicole Fritz, bei der Neckarinsel eine Skulptur der US-Künstlerin Carole A. Feuerman aufzustellen. Nun hat die Kunstkommission der Stadt Stellung bezogen zu der Plastik einer Schwimmerin mit Badeanzug und Badekappe, deren Ankauf von Sponsoren finanziert werden soll. Sie lässt kein gutes Haar an dem Projekt.

Zur Kunstkommission gehören der Stuttgarter Stadtplaner Steffen Braun, der Ofterdinger Kulturwissenschaftler Hans-Joachim Lang, die Tübinger Kunsthistorikerin Anna Pawlak, die Bildhauerin Birgit Rehfeldt aus Ostfildern sowie der Tübinger Kunsthistoriker Walter Springer. Sie monierten sowohl die Vorgehensweise von Palmer und Fritz als auch das Werk selbst und den geplanten Standort.

Am Vorgehen von Palmer und Fritz bemängelt die Kommission, dass sie erst wenige Tage vor der entscheidenden Kulturausschusssitzung Informationen zu dem Projekt erhalten habe. Und das, obwohl die Idee zu dem Ankauf bereits bei der Eröffnung der Ausstellung »Almost Alive« im Herbst 2018 in der Kunsthalle aufgekommen sein soll. »Wenn die Stadtverwaltung und der Gemeinderat nicht die Beratung durch die Kunstkommission in Anspruch nehmen, wird sie überflüssig«, kritisierte die Kommission. Nach einem Gespräch mit Palmer bei der Übergabe der Stellungnahme sieht die Kommission jedoch wieder eine Basis für konstruktive Zusammenarbeit.

Dabei könnten die Positionen von Kommission und Initiatoren gegensätzlicher kaum sein. Punkt für Punkt nimmt die Kommission die Argumente von Palmer und Fritz für die Statue auseinander. So sieht die Kommission keine Anhaltspunkte, dass Feuerman eine feste Größe im Kunstbetrieb ist, wie behauptet. Sie stelle ihre Skulpturen in hoher Auflage mit dem 3-D-Drucker aufgrund von Scans her. Es gebe auch keine Entwurfsskizzen, die auf »intensive künstlerische Auseinandersetzung« hindeuteten. Das Schaffen Feuermans sei daher »eher dem Bereich Design oder Kunsthandwerk« zuzuordnen. Zudem sei ihr Werk nach Recherchen der Kommission weder im Metropolitan Museum in New York noch in der Eremitage in St. Petersburg vertreten.

Werke von Feuerman seien auch nicht wie behauptet Teil der Biennale Venedig gewesen; sie seien außerhalb der Kunstschau in einem Park aufgestellt. Gegen eine zentrale Position Feuermans im Kunstbetrieb spreche auch, dass sie nicht von einer prominenten internationalen Galerie vertreten werde, sondern von Bel Air, einer Einrichtung, die die Kommission als »Kunstkaufhauskette« bezeichnet.

Was die konkrete Skulptur einer Schwimmerin betrifft, so befand die Kommission im Gegensatz zu Fritz, sie unterscheide sich nicht wesentlich von dem in der Werbung vorgeführten Frauenbild: »Schon die Badekappe verweist eindeutig auf den von gesellschaftlichen Normen geprägten kulturellen Kontext einer Badeanstalt, in der das Schwimmen mit offenen Haaren nicht gestattet ist.«

Auch der von Fritz ins Feld geführte »empathische Naturbezug« der Statue (»wie ehemals die Dannecker-Nymphen«) überzeugt die Kommission nicht: Der »empathische Naturbezug« bleibe »schon alleine wegen des Badeanzugs und der Badekappe problematisch«.

Die Kommission störte sich zudem an dem »hochstilisierten Körperbild« der Figur »nach einem festgelegten Schönheitsideal«. Im Vergleich zu Skulpturen von Ron Mueck oder Berlinde de Bruyckere, die »reale Gegenbilder« samt Haaren und Falten thematisierten, sei Feuermans Stilistik ein Anachronismus.

Was den geplanten Standort bei der Neckarinsel betrifft, so verweist die Kommission auf ihre Leitlinie, der zufolge ein solches Werk idealerweise einen Bezug zur Stadt oder zur Stadtgeschichte haben sollte. Die Neckarinsel und die historische Neckarfront hätten jedoch »keinen überzeugenden Bezug zu einer Schwimmenden aus dem 21. Jahrhundert«. Zudem werde durch die Figur die »Schauseite« der Stadt nachhaltig verändert.

Bei solch konträren Positionen kann die Sache noch spannend werden. (GEA)