TÜBINGEN. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende Mai darf Tübingen auf Papp- und Plastikbecher, auf Pizzaschachteln, Alufolie und Ähnliches eine Gebühr erheben. Die Klage von McDonald’s wurde abgewiesen.
Der Zuschlag pro Einzel-Mahlzeit war von der Stadt auf maximal 1,50 Euro begrenzt. Dieser Paragraf wird nun ebenso gestrichen wie der Passus, dass die Stadtverwaltung zur Prüfung den Laden betreten darf.
Bundesweit die erste Stadt
Die beiden Änderungen werden als unbedeutend eingestuft. Die Richter hatten die Paragrafen aber in ihrer Urteilsbegründung bemängelt. Die Neufassung muss nicht vom Gemeinderat abgesegnet werden.
Tübingen ist bundesweit die erste Stadt, die eine solche Steuer eingeführt hat. Dadurch sollen die Abfallberge kleiner werden. Mehrweg-Systeme wie Recup werden begünstigt. (GEA)