DÜSSELDORF/TÜBINGEN. Ein selbst ernannter Apostel der christlichen Rockergang »True Live« (Wahres Leben) muss sich von Freitag (31.5.) an vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Dem 36-jährigen türkischen Konvertiten aus Tübingen und drei mitangeklagten Rockern aus Tuningen, Villingen-Schwenningen und Freudenstadt im Schwarzwald wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Sie sollen im Streit um Glaubensfragen versucht haben, einen anderen Rocker zu töten.
Die angeklagten mutmaßlichen Angreifer sollen Ende August 2018 in unmittelbarer Nähe des NRW-Justizministeriums und der Düsseldorfer Johanneskirche einen Rocker der »Black Jackets« zusammengeschlagen und niedergestochen haben. Das 24-jährige Opfer ist ebenfalls zum Christentum konvertiert und kennt den Hauptangeklagten nach eigenen Angaben bereits von Kindesbeinen an.
Der Hauptangeklagte soll versucht haben, mit einer scharfen Pistole drei Mal auf sein Opfer zu schießen. Doch die Waffe hatte Ladehemmung – kein Schuss löste sich. Daraufhin soll einer der Mitangeklagten die Waffe genommen und auf den jungen Mann geschossen, ein anderer zugestochen und den 24-Jährigen mit einem Stich in die Herzgegend lebensgefährlich verletzt haben.
Vom Rocker-Chef zum Jesus-Jünger
Ein Zeuge hatte gesehen, wie vier Männer das Opfer angriffen. Der 24-Jährige, der selbst wegen eines Tötungsdelikts vorbestraft ist, konnte mit einer Notoperation gerettet werden. Der Rockerapostel und seine mutmaßlichen Komplizen hatten nach der Tat entkommen können. Später war er in Spanien gefasst worden.
Bevor der Online-Prediger im Jahr 2015 im Gefängnis vom Islam zum Christentum konvertierte, war der 36-Jährige Präsident der »Black Jackets« und hatte nach eigenen Angaben fast zehn Jahre im Gefängnis verbracht.
Im Jahr 2014 veröffentlichte der 36-Jährige sogar ein Buch über seinen Wandel vom Rockerchef zum Jesus-Jünger. Für den Prozess sind bis Ende August zunächst 14 Verhandlungstage angesetzt. Die Angeklagten haben zur Tat Stellung genommen. Zum Inhalt der Aussagen wollten sich weder Gericht noch Staatsanwaltschaft äußern. (dpa)